Das Wichtigste in Kürze
- Zwei Reformen prägen 2026: Das 13. SGB-II-Änderungsgesetz ist seit 1. Juli 2026 in Kraft, das SGB-III-Modernisierungsgesetz soll bis Ende November 2026 abgeschlossen werden.
- Bürgergeld heißt jetzt Grundsicherungsgeld: Die Umbenennung gilt ab 1. Juli 2026; Behörden dürfen den Begriff Bürgergeld übergangsweise bis 31. Dezember 2026 weiter nutzen.
- Digital First: Die Bundesagentur für Arbeit setzt auf jobcenter digital: Online-Portal, App seit Januar 2025, Video-Beratung und elektronische Anträge.
- Job-to-Job-Erprobung geplant: Bis zu vier (in Ausnahmen sechs) Wochen einen neuen Job testen, ohne vorher zu kündigen.
- Regelsatz unverändert: Der Regelbedarf für Alleinstehende beträgt 2026 weiterhin 563 Euro.
- Schärfere Sanktionen: Nach § 31a Abs. 7 SGB II n.F. kann der Regelbedarf seit 23. April 2026 vollständig entfallen, wenn eine zumutbare Arbeit willentlich nicht aufgenommen wird.
- Weiterbewilligung online: Der Weiterbewilligungsantrag lässt sich über jobcenter.digital stellen — rechtzeitig vor Ablauf des Bewilligungszeitraums.
Wer heute arbeitslos gemeldet ist, erlebt einen Umbruch: Unter dem Schlagwort Arbeitsförderung 4.0 treibt die Bundesregierung ein digitales Update für die Jobcenter voran. Der Weg zum jobcenter digital führt über ein Online-Portal, eine App und zunehmend über Video-Beratung statt Wartezimmer. Gleichzeitig verändern gleich zwei Gesetze die Grundsicherung und die Arbeitsförderung im Kern.
Dieser Ratgeber trennt Fakten von Absichtserklärungen: Was ist 2026 bereits in Kraft, was ist geplant, und was bedeutet das konkret für Sie — vom Online-Antrag über den Weiterbewilligungsantrag bis zum Einstiegsgeld? Wir ordnen die Reformen ein, erklären die digitalen Werkzeuge Schritt für Schritt und benennen auch die offenen Fragen.
Zwei Reformen, ein Ziel: Was sich 2026 ändert
2026 laufen zwei Gesetzgebungsverfahren parallel, die zusammen das Bild der modernen Arbeitsförderung prägen. Beide zielen darauf ab, Menschen schneller in Arbeit zu bringen — das eine über die Grundsicherung, das andere über die Versicherungsleistungen der Bundesagentur für Arbeit. Beide setzen dabei auf denselben Hebel: weniger Papier, mehr jobcenter digital.
13. SGB-II-Änderungsgesetz vs. SGB-III-Modernisierungsgesetz
Das 13. SGB-II-Änderungsgesetz betrifft die Grundsicherung für Arbeitsuchende, also das frühere Bürgergeld. Es wurde am 5. März 2026 vom Bundestag verabschiedet, danach vom Bundesrat abschließend gebilligt, am 22. April 2026 im Bundesgesetzblatt (BGBl. 2026 I Nr. 107) verkündet und trat zum 1. Juli 2026 in Kraft. Es ist damit geltendes Recht. Das SGB-III-Modernisierungsgesetz dagegen — es regelt die klassische Arbeitsförderung wie das Arbeitslosengeld — befindet sich noch im Verfahren: Das Kabinett beschloss den Entwurf Mitte Juli 2025, der Abschluss ist bis Ende November 2026 geplant.
Der Zeitplan im Vergleich
Praktisch heißt das: Die Änderungen bei der Grundsicherung spüren Leistungsberechtigte bereits — etwa die neue Bezeichnung Grundsicherungsgeld. Die tiefgreifenden Digitalisierungsschritte im SGB-III-Bereich, etwa verpflichtende elektronische Kurzarbeitergeld-Anträge oder die Job-to-Job-Erprobung, kommen erst mit dem Abschluss des zweiten Gesetzes. Wer sich neu arbeitslos meldet, sollte deshalb genau unterscheiden, welche Regeln bereits gelten und welche noch Entwurf sind.
Warum die Politik auf Digitalisierung setzt
Der Reformdruck hat einen konkreten Hintergrund: Die Bundesagentur für Arbeit investiert einmalig rund acht Millionen Euro in ihre IT für die SGB-III-Digitalisierung und rechnet ab 2029 mit jährlichen Effizienzgewinnen in ähnlicher Höhe. Zusätzlich weist die Bertelsmann-Stiftung darauf hin, dass viele Jobcenter zu viel Geld für das Verwalten ausgeben, sodass Mittel für die tatsächliche Arbeitsförderung fehlen. Vor diesem Hintergrund verspricht sich die Politik von der Digitalisierung nicht nur schnellere Verfahren, sondern auch mehr Spielraum für die eigentliche Vermittlung — für die Behörde ebenso wie für Sie als Antragsteller.
Kurz erklärt: SGB II und SGB III
Das SGB II regelt die Grundsicherung für Arbeitsuchende (Grundsicherungsgeld, früher Bürgergeld), zuständig ist das Jobcenter. Das SGB III regelt die Versicherungsleistungen wie das Arbeitslosengeld, zuständig ist die Agentur für Arbeit. Beide Bereiche werden derzeit reformiert.
Bürgergeld wird Grundsicherungsgeld – die wichtigsten Änderungen
Die auffälligste Neuerung des 13. SGB-II-Änderungsgesetzes ist die Umbenennung. Seit dem 1. Juli 2026 heißt die Geldleistung offiziell Grundsicherungsgeld statt Bürgergeld. Die Rechtsgrundlage bleibt das SGB II — an der grundsätzlichen Systematik ändert der neue Name nichts. Im Alltag begegnet Ihnen der Begriff Bürgergeld allerdings noch eine Weile weiter.
Umbenennung und Vermittlungsvorrang
Behörden dürfen übergangsweise bis zum 31. Dezember 2026 weiterhin den Begriff Bürgergeld verwenden. Sie müssen also nicht irritiert sein, wenn auf Formularen oder in Schreiben noch die alte Bezeichnung auftaucht. Inhaltlich rückt das Gesetz den sogenannten Vermittlungsvorrang wieder stärker in den Mittelpunkt: Die schnelle Aufnahme einer zumutbaren Arbeit hat Priorität. Weiterbildung und langfristige Qualifizierung bleiben möglich, doch die Vermittlung in Beschäftigung steht im Vordergrund.
Regelsätze 2026: 563 Euro für Alleinstehende
Trotz des neuen Namens bleiben die Regelbedarfe 2026 unverändert. Alleinstehende erhalten weiterhin 563 Euro im Monat. Partner in einer Bedarfsgemeinschaft bekommen je 506 Euro, Kinder je nach Alter zwischen 357 und 451 Euro plus einen Sofortzuschlag von 20 Euro. Wer neben dem Bezug etwas hinzuverdienen möchte, findet die Freibetragsregeln in unserem Ratgeber zu ALG 2 und Minijob ausführlich erklärt.
Verschärfte Sanktionen nach § 31a Abs. 7 SGB II
Deutlich schärfer sind die neuen Sanktionsmöglichkeiten. Seit dem 23. April 2026 kann der Regelbedarf gemäß § 31a Abs. 7 SGB II n.F. vollständig entfallen, wenn eine zumutbare Arbeit willentlich nicht aufgenommen wird. Neu ist dabei: Es muss sich nicht um eine wiederholte Pflichtverletzung handeln — schon eine bewusste Weigerung kann den vollständigen Wegfall auslösen. Jede Aufforderung des Jobcenters wiegt damit deutlich schwerer als früher. Wer unsicher ist, wie Pflichtverletzungen und Sperrzeiten funktionieren, findet im Beitrag zur Sperrzeit beim Arbeitslosengeld Orientierung — auch wenn die Sperrzeit-Systematik im SGB III anders geregelt ist als die Sanktionen im SGB II.
Vorsicht bei der neuen Sanktionsregel
Nach § 31a Abs. 7 SGB II n.F. kann der Regelbedarf seit dem 23. April 2026 vollständig wegfallen, wenn eine zumutbare Arbeit willentlich nicht aufgenommen wird — bereits ohne wiederholte Pflichtverletzung. Reagieren Sie deshalb immer zeitnah auf Aufforderungen des Jobcenters und dokumentieren Sie Ihre Kommunikation.
SGB-III-Modernisierungsgesetz: Digital First für die Arbeitsförderung
Das Herzstück der Arbeitsförderung 4.0 ist das SGB-III-Modernisierungsgesetz. Es verfolgt den Grundsatz Digital First: Anträge, Meldungen und Beratung sollen künftig standardmäßig online laufen. Der Papierweg wird zur Ausnahme, nicht zur Regel. Das Ziel ist ein spürbar entlastetes Verfahren — für Sie ebenso wie für die Sachbearbeitung.
Verpflichtende elektronische Kurzarbeitergeld-Anträge
Ein konkreter Baustein betrifft Unternehmen: Kurzarbeitergeld-Anträge sollen künftig verpflichtend elektronisch gestellt werden. Der Gesetzentwurf sieht darin einen Beitrag zum Bürokratieabbau, weil die Bearbeitung digital und ohne Papierwege durchläuft. Für Beschäftigte bleibt Kurzarbeitergeld damit schneller und verlässlicher erreichbar.
Video-Call statt Präsenzpflicht
Für Leistungsbeziehende besonders relevant: Beratungsgespräche mit der Agentur für Arbeit sollen künftig auch per Video-Call möglich sein. Der Gang ins Amt entfällt in vielen Fällen. Ebenso entfällt für Arbeitslosengeld-Empfänger die Pflicht, werktäglich persönlich ihren Briefkasten auf Mitteilungen der Agentur zu prüfen — eine Regel, die im digitalen Zeitalter überholt war. Wer sich auf ein Videogespräch vorbereitet, findet in unseren Tipps zum Online-Gespräch nützliche Hinweise zu Technik und Auftritt.
Neue Instrumente: Kooperationsplan und Weiterbildungsprämie
Das Gesetz führt weitere Instrumente ein, darunter einen Kooperationsplan zwischen Vermittlung und Arbeitsuchenden, eine Reallaborklausel zum Erproben neuer Ansätze sowie eine Weiterbildungsprämie, die als Pflichtleistung ausgestaltet werden soll. Die Bundesagentur investiert für die Digitalisierung einmalig rund acht Millionen Euro in ihre IT und rechnet ab 2029 mit jährlichen Effizienzgewinnen in ähnlicher Höhe. Der finanzielle Nutzen entfaltet sich also erst mittelfristig, wenn die eingeführten Systeme im Regelbetrieb laufen.
Digitale Kompetenzen gezielt ausbauen
Die Arbeitswelt wird digitaler — und mit ihr die Jobcenter. In unserem AVGS-geförderten Coaching bauen Sie genau die Fähigkeiten auf, die für Online-Bewerbung und digitale Zusammenarbeit zählen.
Kostenloses Erstgespräch buchenJob-to-Job-Erprobung: Vier Wochen testen ohne Kündigung
Ein Instrument der geplanten SGB-III-Reform sticht besonders hervor: die Job-to-Job-Erprobung. Sie soll die Hemmschwelle für einen Jobwechsel senken und Menschen ermutigen, eine neue Tätigkeit auszuprobieren, bevor sie sich endgültig festlegen.
Wie das neue Modell funktioniert
Die Erprobung erlaubt Beschäftigten, bis zu vier Wochen — in Ausnahmefällen sechs Wochen — bei einem neuen Arbeitgeber zu testen, ohne vorher das bestehende Arbeitsverhältnis zu kündigen. Das Sicherheitsnetz bleibt also gespannt: Passt die neue Stelle nicht, kehren die Beschäftigten in ihren alten Job zurück. Diese Absicherung nimmt viel Druck aus einer der schwierigsten beruflichen Entscheidungen.
Ziel: Hemmschwelle für den Wechsel senken
Stellen wir uns Anna vor, 32, Bürokauffrau in einem Betrieb, der sie unzufrieden lässt. Ein anderes Unternehmen hat Interesse, doch Anna scheut das Risiko: Kündigt sie zu früh und passt es nicht, steht sie ohne Arbeit da. Mit der Job-to-Job-Erprobung könnte sie vier Wochen im neuen Betrieb mitarbeiten, bevor sie kündigt. Genau solche Situationen will das Instrument entschärfen. Wer ohnehin über einen Wechsel nachdenkt, findet in unserem Ratgeber zur beruflichen Neuorientierung die passenden Schritte.
Abgrenzung zur klassischen Probezeit
Wichtig ist die Unterscheidung zur arbeitsrechtlichen Probezeit: Die klassische Probezeit ist Teil eines bereits geschlossenen Arbeitsvertrags und dauert meist bis zu sechs Monate mit verkürzter Kündigungsfrist. Die Job-to-Job-Erprobung dagegen findet vor der Kündigung des alten Vertrags statt und dient dem risikoarmen Ausprobieren. Sie ersetzt die Probezeit nicht, sondern schaltet ihr eine geschützte Testphase vor. Da das Instrument Teil des noch nicht abgeschlossenen Gesetzes ist, gilt: Die genaue Ausgestaltung steht erst mit dem Inkrafttreten fest.
Noch im Verfahren
Die Job-to-Job-Erprobung ist Teil des SGB-III-Modernisierungsgesetzes, dessen Abschluss bis Ende November 2026 geplant ist. Sie ist damit noch nicht in Kraft. Prüfen Sie vor einem Wechsel den aktuellen Stand bei Ihrer Agentur für Arbeit.
jobcenter.digital und die Jobcenter-App im Alltag nutzen
Während vieles noch geplant ist, sind zwei zentrale Bausteine bereits in Betrieb: das Portal jobcenter.digital und die Jobcenter-App. Beide bilden das praktische Rückgrat des jobcenter digital und lassen sich schon heute nutzen. Mehr als 90 Prozent der im Vorfeld befragten Leistungsberechtigten gaben an, ein Smartphone zu besitzen und sich eine einfachere digitale Kommunikation mit den Jobcentern zu wünschen — die Nachfrage ist also da.
Registrierung, Freischaltcode und Mehr-Faktor-Authentifizierung
Um sich beim jobcenter online portal anzumelden, registrieren Sie sich zunächst und erhalten in der Regel einen Freischaltcode, mit dem Ihr Zugang aktiviert wird. Seit April 2025 ist die Multifaktor-Authentifizierung (MFA) beim Portal jobcenter.digital verpflichtend. Das bedeutet: Zusätzlich zu Ihrem Passwort bestätigen Sie den Login über einen zweiten Faktor, etwa einen Code aufs Smartphone. Das schützt Ihre sensiblen Sozialdaten vor unbefugtem Zugriff.
Funktionen im Portal
Über das Portal können Sie zahlreiche Vorgänge digital erledigen: Anträge stellen, Nachrichten mit dem Jobcenter austauschen, Dokumente hochladen und — wo angeboten — einen Jobcenter Termin online vereinbaren. Statt Formulare auszudrucken und per Post zu schicken, laden Sie Belege direkt hoch. Das beschleunigt die Bearbeitung und Sie behalten den Überblick über den Status Ihrer Vorgänge.
Die Jobcenter-App: seit Januar 2025 verfügbar
Die Jobcenter-App ist seit dem 14. Januar 2025 kostenfrei für Android und iOS verfügbar und steht allen Kunden der rund 300 Jobcenter zur Verfügung. Sie ergänzt das Portal um einen mobilen Zugang und macht die wichtigsten Funktionen unterwegs erreichbar. Bei technischen Problemen mit Portal oder App hilft die kostenfreie Hotline unter 0800/4555501, erreichbar Montag bis Freitag von 08 bis 18 Uhr.
Weiterbewilligungsantrag digital stellen – Schritt für Schritt
Der Weiterbewilligungsantrag (WBA) gehört zu den wichtigsten wiederkehrenden Vorgängen im Leistungsbezug. Er verlängert Ihre Leistung über den bisherigen Bewilligungszeitraum hinaus. Fehler oder Fristversäumnisse können hier teuer werden — deshalb lohnt ein genauer Blick.
Fristen: Warum Sie nicht warten sollten
Die Formulare für den weiterbewilligungsantrag jobcenter werden Ihnen in der Regel 4 bis 6 Wochen vor Ablauf des Bewilligungszeitraums per Post zugesandt. Der Antrag muss spätestens zum Ende des laufenden Zeitraums gestellt werden. Entscheidend: Eine rückwirkende Beantragung ist nicht möglich. Wer die Frist verpasst, riskiert eine Lücke in der Leistung. Stellen Sie den Antrag deshalb frühzeitig — idealerweise sobald die Unterlagen eintreffen.
Antrag online stellen
Den Antrag können Sie unter www.jobcenter.digital/weiterbewilligungsantrag online ausfüllen und absenden. Das erspart den Postweg und Sie sehen unmittelbar, ob alle Pflichtfelder ausgefüllt sind. So läuft der jobcenter antrag digital durch, ohne dass ein Formular verloren gehen kann.
Erforderliche Unterlagen
Zum WBA gehören typischerweise die Kontoauszüge der letzten drei Monate sowie — bei selbstständiger Tätigkeit — die Anlage EKS zur Einkommensschätzung. Reichen Sie keine Originalunterlagen ein: Hochgeladene oder eingesandte Dokumente werden nach acht Wochen vernichtet. Digitale Kopien über das Portal sind deshalb der sichere Weg. Ein Beispiel: Herr K. lädt seine drei Kontoauszüge als PDF hoch, ergänzt die Veränderung seiner Miethöhe und sendet den Antrag zwei Wochen vor Ablauf ab — die Leistung läuft nahtlos weiter, weil er die Frist eingehalten hat.
Sicher durch Anträge und Formulare
Anträge, Fristen und Nachweise können überfordern — gerade in einer belastenden Lebensphase. Unser AVGS-gefördertes Jobcoaching begleitet Sie individuell und praxisnah.
Kostenloses Erstgespräch buchenVeränderungsmitteilung, Bildungsgutschein und Einstiegsgeld digital
Neben dem Weiterbewilligungsantrag gibt es weitere Vorgänge, die zunehmend digital laufen — und einige, bei denen die Digitalisierung noch nicht abgeschlossen ist. Ein realistischer Blick hilft, Enttäuschungen zu vermeiden.
Veränderungsmitteilung digital melden
Bestimmte Änderungen müssen Sie dem Jobcenter unverzüglich mitteilen. Dazu zählen unter anderem Einkommen, Adresse und Familienstand. Über die App oder das Portal können Sie eine veränderungsmitteilung jobcenter digital abgeben. Das ist nicht nur bequem, sondern schützt Sie auch: Verspätete oder unterlassene Meldungen können zu Rückforderungen führen. Ändert sich etwa Ihr Einkommen aus einem Minijob, melden Sie das am besten sofort und behalten die Bestätigung.
Bildungsgutschein: Digitalisierung noch nicht abgeschlossen
Der Bildungsgutschein — im Coaching-Kontext oft als AVGS bekannt — lässt sich noch nicht durchgängig vollständig digital abwickeln; die entsprechende Digitalisierung ist Perspektive im SGB-III-Bereich. Was Voraussetzungen, Antrag und förderfähige Kurse angeht, haben wir das in unserem Ratgeber zum Bildungsgutschein 2026 zusammengestellt. Wenn Sie einen AVGS anstreben, hilft außerdem unser Leitfaden zum Begründungstext für den AVGS-Antrag.
Einstiegsgeld nach § 16b SGB II
Das Einstiegsgeld ist eine Ermessensleistung nach § 16b SGB II. Es kann den Übergang in eine Erwerbstätigkeit erleichtern und lässt sich über das Jobcenter-Portal beantragen. Die konkreten Beträge werden individuell berechnet — einen festen Satz gibt es nicht. Ermessensleistung bedeutet: Es besteht kein automatischer Anspruch, das Jobcenter entscheidet im Einzelfall. Ein frühzeitiges Gespräch über das einstiegsgeld jobcenter lohnt sich deshalb, bevor Sie eine Beschäftigung aufnehmen. Wer den Schritt in die Selbstständigkeit plant, sollte zusätzlich den Gründungszuschuss kennen — eine andere Leistung mit eigenen Voraussetzungen.
Kritische Perspektiven und offene Fragen
Die Digitalisierung löst nicht jedes Problem. Fachverbände und Wissenschaft mahnen, dass ein rein digitales jobcenter digital Menschen zurücklassen kann, die besondere Unterstützung brauchen.
Persönliche Beratung bleibt unverzichtbar
Für Menschen mit komplexen Unterstützungsbedarfen — etwa bei Sprachbarrieren, gesundheitlichen Einschränkungen oder schwierigen Lebenslagen — bleibt die persönliche Beratung unverzichtbar. Ein Video-Call oder ein Online-Formular kann ein vertrauensvolles Gespräch nicht immer ersetzen. Sinnvoll ist deshalb ein Modell, das digitale Wege für Routinevorgänge nutzt, persönliche Betreuung aber dort erhält, wo sie gebraucht wird. Für Menschen mit Migrationsgeschichte kann ergänzend ein Jobcoaching für Einwanderer die richtige Brücke sein.
Verwaltungskosten zulasten der Förderung
Die Bertelsmann-Stiftung weist darauf hin, dass viele Jobcenter zu viel Geld für das Verwalten ausgeben — mit der Folge, dass Mittel für die tatsächliche Arbeitsförderung fehlen. Gerade hier setzt die Hoffnung auf Digitalisierung an: Wenn Routineverwaltung automatisiert wird, könnten Ressourcen für die eigentliche Vermittlung und Förderung frei werden. Ob dieser Effekt eintritt, wird sich erst über die Jahre zeigen.
Strukturwandel und europäische Digitalidentität
Politisch ungelöst ist bislang die Frage, wie Menschen durch den KI-bedingten Strukturwandel begleitet werden. Welche Berufe verschwinden und welche entstehen, beleuchtet unser Ratgeber zu KI und Arbeitsmarkt 2026. Auf technischer Ebene bereitet sich die Verwaltung zudem auf die europäische Digitalidentität (EUDI-Wallet) vor — ein Ansatz, den etwa der Digitalverband Bitkom begrüßt. Er könnte künftig auch die Anmeldung und Identifikation beim jobcenter digital vereinfachen.
Zahlen, Fristen und Paragraphen auf einen Blick
Zum Abschluss die zentralen Eckdaten der Arbeitsförderung 4.0 kompakt zusammengefasst — als Orientierung für den Alltag mit dem jobcenter digital.
Wichtige Rechtsgrundlagen
Die verschärfte Sanktionsregelung findet sich in § 31a Abs. 7 SGB II n.F., das Einstiegsgeld in § 16b SGB II. Das 13. SGB-II-Änderungsgesetz wurde im BGBl. 2026 I Nr. 107 verkündet und gilt seit dem 1. Juli 2026. Das SGB-III-Modernisierungsgesetz betrifft unter anderem die Meldepflichten und Instrumente der Arbeitsförderung und soll bis Ende November 2026 abgeschlossen werden.
Beträge und Fristen
Der Regelbedarf für Alleinstehende liegt 2026 unverändert bei 563 Euro, Partner erhalten je 506 Euro, Kinder je nach Alter 357 bis 451 Euro plus 20 Euro Sofortzuschlag. Der Weiterbewilligungsantrag muss spätestens zum Ende des Bewilligungszeitraums gestellt werden; die Formulare kommen 4 bis 6 Wochen vorher per Post. Wie sich das Arbeitslosengeld I berechnet und wie lange es gezahlt wird, erklären unsere Ratgeber zum Arbeitslosengeld und zur Bezugsdauer.
IT-Investition und Zeithorizont
Die Bundesagentur für Arbeit investiert einmalig rund acht Millionen Euro in ihre IT für die SGB-III-Digitalisierung und rechnet ab 2029 mit jährlichen Effizienzgewinnen in ähnlicher Höhe. Die Jobcenter-App ist seit dem 14. Januar 2025 verfügbar, die verpflichtende Multifaktor-Authentifizierung beim Portal gilt seit April 2025. Die Arbeitsförderung 4.0 ist damit ein Vorhaben, dessen wirtschaftlicher Nutzen sich erst über mehrere Jahre voll entfaltet.
Erstgespräch bei der Reichweite Akademie
Als AZAV-zertifizierter Bildungsträger begleiten wir Sie mit AVGS-geförderten Coachings durch Neuorientierung, Bewerbung und Wiedereinstieg. Lassen Sie uns unverbindlich sprechen.
Kostenloses Erstgespräch buchenKey Takeaway
Die Arbeitsförderung 4.0 macht die Jobcenter digital — Portal und App sind bereits in Betrieb, Video-Beratung und die Job-to-Job-Erprobung sollen folgen. Gleichzeitig heißt das Bürgergeld seit dem 1. Juli 2026 Grundsicherungsgeld, und die Sanktionen wurden verschärft. Nutzen Sie die digitalen Wege, halten Sie Fristen ein — und holen Sie sich bei komplexen Fällen persönliche Unterstützung.
Häufige Fragen
Arbeitsförderung 4.0 ist das Schlagwort für das digitale Update der Jobcenter und der Arbeitsförderung. Zentrale Bausteine sind das Portal jobcenter.digital, die Jobcenter-App und das geplante SGB-III-Modernisierungsgesetz mit dem Grundsatz Digital First. Vorgesehen sind unter anderem verpflichtende elektronische Kurzarbeitergeld-Anträge, Beratung per Video-Call und die Job-to-Job-Erprobung. Das SGB-III-Modernisierungsgesetz soll bis Ende November 2026 abgeschlossen werden.
Seit dem 1. Juli 2026 heißt die Leistung offiziell Grundsicherungsgeld statt Bürgergeld; die Rechtsgrundlage bleibt das SGB II. Der Name ändert an der grundsätzlichen Systematik nichts, allerdings rückt der Vermittlungsvorrang wieder stärker in den Mittelpunkt. Behörden dürfen den Begriff Bürgergeld übergangsweise bis zum 31. Dezember 2026 weiter verwenden. Sie müssen also nicht irritiert sein, wenn Schreiben noch die alte Bezeichnung tragen.
Der monatliche Regelbedarf für Alleinstehende beträgt 2026 unverändert 563 Euro. Partner in einer Bedarfsgemeinschaft erhalten je 506 Euro. Für Kinder liegt der Regelbedarf je nach Alter zwischen 357 und 451 Euro, hinzu kommt ein Sofortzuschlag von 20 Euro. Trotz der Umbenennung hat sich an der Höhe der Leistung nichts geändert.
Der Weiterbewilligungsantrag muss spätestens zum Ende des laufenden Bewilligungszeitraums gestellt werden. Die Formulare kommen in der Regel 4 bis 6 Wochen vorher per Post. Wichtig: Eine rückwirkende Beantragung ist nicht möglich — verpassen Sie die Frist, droht eine Lücke in der Leistung. Stellen Sie den Antrag deshalb frühzeitig, am besten online über www.jobcenter.digital/weiterbewilligungsantrag.
Ja, die Jobcenter-App ist seit dem 14. Januar 2025 kostenfrei verfügbar — sowohl für Android als auch für iOS. Sie steht allen Kunden der rund 300 Jobcenter zur Verfügung. Über die App können Sie zentrale Funktionen mobil nutzen, etwa Nachrichten und Meldungen. Sie ergänzt das Portal jobcenter.digital um einen mobilen Zugang.
Die Job-to-Job-Erprobung erlaubt Beschäftigten, bis zu vier Wochen — in Ausnahmefällen sechs Wochen — bei einem neuen Arbeitgeber zu testen, ohne vorher zu kündigen. Ziel ist, die Hemmschwelle für einen Jobwechsel zu senken, weil das alte Arbeitsverhältnis als Sicherheitsnetz bestehen bleibt. Das Instrument ist Teil des SGB-III-Modernisierungsgesetzes und damit noch nicht in Kraft. Prüfen Sie vor einem Wechsel den aktuellen Stand bei Ihrer Agentur für Arbeit.
Zu den meldepflichtigen Änderungen gehören unter anderem Einkommen, Adresse und Familienstand. Solche Veränderungen können Sie digital über die App oder das Portal jobcenter.digital melden. Verspätete oder unterlassene Meldungen können zu Rückforderungen führen. Bewahren Sie deshalb immer die Bestätigung Ihrer Meldung auf.
Ja. Seit dem 23. April 2026 kann der Regelbedarf nach § 31a Abs. 7 SGB II n.F. vollständig entfallen, wenn eine zumutbare Arbeit willentlich nicht aufgenommen wird. Neu ist, dass dafür keine wiederholte Pflichtverletzung mehr nötig ist. Reagieren Sie deshalb immer zeitnah auf Aufforderungen des Jobcenters und dokumentieren Sie Ihre Kommunikation.
Das SGB-III-Modernisierungsgesetz sieht vor, dass Beratungsgespräche mit der Agentur für Arbeit auch per Video-Call möglich sein sollen. Zudem entfällt für Arbeitslosengeld-Empfänger die Pflicht, werktäglich persönlich den Briefkasten auf Mitteilungen zu prüfen. Da das Gesetz noch nicht abgeschlossen ist, hängt die konkrete Umsetzung vom Inkrafttreten ab. Fragen Sie im Zweifel bei Ihrer zuständigen Stelle nach.
Die Multifaktor-Authentifizierung (MFA) ist seit April 2025 beim Portal jobcenter.digital verpflichtend. Sie bedeutet, dass Sie sich zusätzlich zum Passwort mit einem zweiten Faktor anmelden, etwa einem Code aufs Smartphone. Das schützt Ihre sensiblen Sozialdaten vor unbefugtem Zugriff. Der Login dauert dadurch minimal länger, ist aber deutlich sicherer.
Der Bildungsgutschein lässt sich derzeit noch nicht durchgängig vollständig digital abwickeln — die entsprechende Digitalisierung ist Perspektive im SGB-III-Bereich. Voraussetzungen, Antrag und förderfähige Kurse finden Sie in unserem Ratgeber zum Bildungsgutschein 2026. Wenn Sie einen AVGS anstreben, hilft zusätzlich unser Leitfaden zum Begründungstext. Sprechen Sie frühzeitig mit Ihrer Vermittlungsfachkraft über die konkrete Antragstellung.
Bei technischen Problemen mit dem Portal jobcenter.digital oder der App hilft die kostenfreie technische Hotline unter 0800/4555501. Sie ist Montag bis Freitag von 08 bis 18 Uhr erreichbar. Halten Sie für das Gespräch Ihre Zugangsdaten bereit, damit die Beraterinnen und Berater schneller helfen können. Für inhaltliche Fragen zu Ihrem Fall bleibt weiterhin Ihr Jobcenter zuständig.
Ob Neuorientierung, digitale Bewerbung oder Wiedereinstieg — die Reichweite Akademie begleitet Sie als AZAV-zertifizierter Bildungsträger mit AVGS-geförderten Coachings. Passende Startpunkte finden Sie in unseren Ratgebern zur beruflichen Neuorientierung und zum Bildungsgutschein 2026.
Quellen und weiterführende Informationen
- heise online: Arbeitsförderung 4.0 – Regierung treibt digitales Update für Jobcenter voran
- Bundesregierung: Kabinett – Arbeitsvermittlung wird digital
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Pressemitteilung 13. SGB-II-Änderungsgesetz
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Die neue Jobcenter-App
- Bundesagentur für Arbeit: Grundsicherungsgeld (ehem. Bürgergeld)
- Bundesagentur für Arbeit: Weiterbewilligungsantrag online
- fokus-sozialrecht.de: SGB II im Kabinett / SGB-III-Kabinettsbeschluss
- Legal Tribune Online: Gesetzentwurf zur Modernisierung und Digitalisierung der Arbeitsförderung
- buerger-geld.org: jobcenter.digital – wie das funktioniert
- sgb2.info: Interview Kai Beerbohm (BA) zur Jobcenter-App
- börse-express: Job-to-Job-Erprobung – vier Wochen Jobwechsel ohne zu kündigen
- Haufe: Jobcenter – Verwaltungskosten und Arbeitsförderung
Hinweis: Dieser Ratgeber ersetzt keine individuelle Rechts- oder Sozialberatung. Rechtliche Regelungen können sich ändern; die hier dargestellten Angaben entsprechen dem Stand vom 16. Juli 2026. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


