Das Wichtigste in Kürze
- Rechtsgrundlage: Integrationscoaching ist eine Maßnahme nach § 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB III — Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt, finanziert über den AVGS.
- Keine Eigenkosten: Mit gültigem AVGS ist das Coaching bis zu 100 % gefördert. Der zugelassene Träger rechnet direkt mit Agentur für Arbeit oder Jobcenter ab.
- Hauptzielgruppe: Migrantinnen, Migranten und Geflüchtete — sie sind rund doppelt so stark von Arbeitslosigkeit betroffen wie Menschen ohne Migrationshintergrund.
- Ganzheitlich: Neben Bewerbung und Jobsuche geht es um Anerkennung ausländischer Abschlüsse, Deutschkenntnisse, Dokumente und Behördenvorgänge.
- Fristen: Der AVGS ist in der Regel 3 Monate gültig; die Maßnahme dauert nach § 45 Abs. 6 SGB III maximal 8 Wochen.
- Aktiv nachfragen: Der AVGS ist meist eine Ermessensleistung und wird nicht immer von selbst angeboten — fragen Sie im Beratungsgespräch gezielt danach.
- Reform 2026: Seit dem 1. Juli 2026 heißt das Bürgergeld Grundsicherungsgeld. Der AVGS bleibt davon unberührt.
Wer aus dem Ausland nach Deutschland gekommen ist, bringt oft Qualifikationen, Berufserfahrung und Motivation mit — und stößt trotzdem auf Hürden: Sprachbarrieren, nicht anerkannte Abschlüsse, unübersichtliche Behördenwege und die Frage, wie der deutsche Arbeitsmarkt überhaupt funktioniert. Genau hier setzt das Integrationscoaching an, eine individuell begleitete Maßnahme zur Arbeitsmarktintegration, die über den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) finanziert wird und für die Teilnehmenden in der Regel keine Kosten verursacht.
Dieser Ratgeber ordnet das Integrationscoaching rechtlich ein, zeigt, wer Anspruch hat, wie die Förderung über das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit läuft und welche konkreten Schritte Sie von der ersten Beratung bis zum Arbeitsvertrag gehen. Als AZAV-zertifizierter Bildungsträger begleitet die Reichweite Akademie genau diesen Weg.
Was ist Integrationscoaching? Definition und Einordnung
Integrationscoaching ist eine geförderte Einzelmaßnahme, die Menschen mit Integrationsbedarf gezielt beim Einstieg in den deutschen Arbeitsmarkt begleitet. Rechtlich ist sie als Maßnahme nach § 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB III einzuordnen — also als „Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt“. Finanziert wird das Coaching über den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein, den die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter ausstellt. Im Zentrum steht die persönliche Situation: Ein Coach analysiert Ausgangslage, Ziele und Hindernisse und entwickelt daraus einen realistischen Fahrplan.
Kurzfristige Aktivierung statt Langzeitqualifizierung
Der § 45 SGB III zielt auf kurzfristige Aktivierung, Orientierung und Vermittlungsunterstützung. Das unterscheidet ihn grundlegend von der Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW) nach den §§ 81 ff. SGB III, die auf nachhaltigen Qualifikationserwerb über Monate oder sogar Jahre ausgerichtet ist — etwa eine Umschulung mit Abschluss. Integrationscoaching ist kein Sprachkurs und keine Berufsausbildung, sondern eine begleitende Maßnahme, die Orientierung schafft, Bewerbungen professionalisiert und den Weg zu passenden Anschlussangeboten ebnet.
Abgrenzung zu anderen Förderformaten
Wer die verschiedenen Instrumente kennt, kann sie sinnvoll kombinieren. Der Bildungsgutschein nach § 81 SGB III finanziert längere Qualifizierungen, während das Integrationscoaching per AVGS die Aktivierung übernimmt. Ein typisches Szenario: Farid, 38, gelernter Elektriker aus Syrien, absolviert zuerst ein Integrationscoaching. Dort wird geklärt, dass sein Abschluss anerkennungsfähig ist, sein Deutsch für den Berufsalltag aber noch nicht ausreicht. Das Coaching mündet in eine konkrete Empfehlung — etwa einen Anpassungslehrgang mit Bildungsgutschein. So greift kurzfristige Aktivierung nahtlos in nachhaltige Qualifizierung über.
Damit ist das Integrationscoaching mehr als reine Bewerbungshilfe: Es ist ein Orientierungs- und Steuerungsinstrument, das Menschen mit Integrationsbedarf in das komplexe System der deutschen Arbeitsförderung einführt und sie dort handlungsfähig macht.
Auf einen Blick: Was Integrationscoaching leistet
- Individuelle Analyse von Schul-, Berufs- und Sprachbiografie
- Orientierung auf dem deutschen Arbeitsmarkt
- Unterstützung bei Anerkennung, Dokumenten und Behörden
- Bewerbungsstrategie und Vorbereitung auf Vorstellungsgespräche
Rechtliche Grundlagen: § 45 SGB III und AVGS-Systematik
Grundlage jeder Förderung ist der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein nach § 45 SGB III. Mit ihm bescheinigt die Agentur für Arbeit, dass die Fördervoraussetzungen vorliegen; im Gutschein selbst werden Maßnahmeziel und -inhalt festgelegt. Mit diesem Dokument kann die geförderte Person eigenständig einen zugelassenen Träger aufsuchen, der die Kosten anschließend direkt mit der Behörde abrechnet.
Die vier AVGS-Typen nach § 45 Abs. 1 Satz 1 SGB III
Der Gesetzgeber unterscheidet vier Maßnahmeziele: Nr. 1 — Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt; Nr. 2 — Heranführung an eine selbständige Tätigkeit; Nr. 3 — Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme; Nr. 4 — private Arbeitsvermittlung. Das Integrationscoaching gehört zu Typ Nr. 1. Wer sich beruflich neu ausrichten oder selbständig machen möchte, findet in den anderen Typen die passende Grundlage — etwa im Gründercoaching nach Nr. 2.
Abgrenzung zu §§ 81 ff. SGB III und Jobcenter-Kunden
Während § 45 SGB III die kurzfristige Aktivierung regelt, betreffen die §§ 81 ff. SGB III die längerfristige berufliche Weiterbildung. Für Menschen im Leistungsbezug nach dem SGB II — also Beziehende von Grundsicherungsgeld — gilt eine eigene Kette: § 16 Abs. 1 SGB II in Verbindung mit § 45 SGB III, häufig konkretisiert über die jeweilige Richtlinie für Maßnahmen bei einem Träger (MAT). Praktisch heißt das: Auch wer beim Jobcenter gemeldet ist, kann Integrationscoaching erhalten — der Antragsweg läuft dann über den dortigen Vermittler.
Zulassungspflicht nach § 45 Abs. 4 SGB III
Ein zentraler Punkt: Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine können nach § 45 Abs. 4 SGB III nur durch zugelassene Träger bzw. für zugelassene Maßnahmen eingelöst werden. Der Anbieter muss also nach AZAV § 45 zertifiziert sein. Diese Zulassung ist nicht identisch mit der AZAV-Zulassung nach § 81 (Bildungsgutschein) — ein Träger kann für das eine zugelassen sein und für das andere nicht. Prüfen Sie deshalb immer, ob Ihr Wunschanbieter eine gültige Maßnahmenummer für Coaching nach § 45 besitzt.
Zielgruppen: Wer kann Integrationscoaching beantragen?
Das Integrationscoaching richtet sich vorrangig an Menschen mit Integrationsbedarf. Die Hauptzielgruppe sind Migrantinnen, Migranten und Geflüchtete — die Teilnahme kann in beiden Fällen mit einem AVGS gefördert werden. Der Hintergrund ist ein strukturelles Problem: Menschen mit Migrationsgeschichte sind etwa doppelt so stark von Arbeitslosigkeit betroffen wie Personen ohne Migrationshintergrund. Als Ursachen nennt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales unter anderem Sprachschwierigkeiten, geringere formale Qualifikationen, nicht anerkannte Berufsabschlüsse und Informationsdefizite.
Warum Integrationscoaching gerade für Einwanderer hilft
Diese Hürden lassen sich mit reiner Jobvermittlung nicht auflösen. Ein Beispiel: Amina, 29, kam mit einem Hochschulabschluss in Betriebswirtschaft aus dem Ausland. Sie bewirbt sich seit Monaten erfolglos — nicht, weil ihr Qualifikation fehlt, sondern weil ihr Abschluss nicht formal anerkannt ist, ihre Bewerbungsunterlagen nicht der deutschen Norm entsprechen und sie das Anerkennungsverfahren nicht kennt. Im Integrationscoaching wird jeder dieser Punkte einzeln bearbeitet. Deshalb ist das Format gerade für Einwanderer so wirksam: Es verbindet fachliche Bewerbungshilfe mit der Klärung bürokratischer und sprachlicher Fragen.
Weitere anspruchsberechtigte Personengruppen
Über die Kernzielgruppe hinaus kommen Aktivierungsmaßnahmen nach § 45 SGB III auch für Berufsrückkehrende, Ausbildungsplatzsuchende und Menschen in beruflicher Neuorientierung infrage. Wer nach einer Familienphase zurückkehrt, findet ergänzende Hinweise in unserem Ratgeber zum Wiedereinstieg nach der Elternzeit. Für Einwanderer ohne ausgeprägten Integrationsbedarf, die vor allem Bewerbungshilfe suchen, ist auch das Jobcoaching für Einwanderer eine passende Alternative.
Drei-Phasen-Modell der Arbeitsmarktintegration
BMAS und Bundesagentur für Arbeit orientieren sich an einem Drei-Phasen-Modell: Phase 1 umfasst Orientierung und grundständigen Deutscherwerb (Ankommen, früher Spracherwerb, in der Regel über einen Integrationskurs); Phase 3 zielt auf das Stabilisieren und Ausbauen der Beschäftigung — die Weiterentwicklung zu Fachkräften auf Basis erster Arbeitsmarkterfahrungen. Integrationscoaching setzt genau in der Übergangsphase an: wenn erste Sprachgrundlagen vorhanden sind und es darum geht, den Sprung in konkrete Beschäftigung zu schaffen.
Passt Integrationscoaching zu Ihrer Situation?
Klären Sie unverbindlich, ob ein AVGS für Sie infrage kommt und wie ein individueller Fahrplan aussehen könnte.
Integrationscoaching entdeckenSo funktioniert der AVGS: Beantragung, Gültigkeit und Fristen
Der AVGS ist grundsätzlich eine Ermessensleistung — einen allgemeinen Rechtsanspruch gibt es nicht. Ob die Behörde den Gutschein ausstellt, hängt vom individuellen Bedarf und der Einschätzung des Vermittlers ab. Genau deshalb kommt es auf eine gute Begründung im Beratungsgespräch an. Praktische Hilfe dazu bietet unser Leitfaden AVGS beantragen: Begründungstext schreiben.
Ermessensleistung vs. Rechtsanspruch
Eine wichtige Ausnahme regelt § 45 Abs. 1 Satz 3 SGB III: Wer seit mindestens sechs Wochen arbeitslos ist, hat einen Rechtsanspruch auf einen AVGS zur privaten Arbeitsvermittlung (Typ 4). Für das Integrationscoaching (Typ 1) gilt dieser Anspruch zwar nicht automatisch, doch in der Praxis wird bei nachvollziehbarem Integrationsbedarf sehr häufig positiv entschieden.
Gültigkeit, Maßnahmedauer und Verlängerung
Ein AVGS ist in der Regel drei Monate gültig, die Bandbreite reicht je nach Fall von drei bis sechs Monaten. Innerhalb dieser Frist muss die Maßnahme bei einem zugelassenen Träger begonnen werden. Die maximale Maßnahmedauer beträgt nach § 45 Abs. 6 SGB III acht Wochen. Kommt ein triftiger Grund dazwischen — etwa Krankheit oder Wartezeit beim Träger — lässt sich formlos eine Verlängerung des AVGS beantragen. In der Praxis läuft ein Coaching danach typischerweise zwischen sechs Wochen und sechs Monaten.
Trägerbindung des Gutscheins
Der Gutschein wird häufig auf einen bestimmten Träger ausgestellt. Ein solcher AVGS kann nicht bei einem anderen Anbieter eingelöst werden — dann muss ein neuer beantragt werden. Prüfen Sie deshalb sofort nach Erhalt drei Angaben: Gültigkeitsdatum, Maßnahmenbezeichnung und den eingetragenen Träger. Stimmt etwas nicht, sollten Sie umgehend Rücksprache mit Ihrem Vermittler halten, bevor wertvolle Wochen der Gültigkeit verstreichen.
Kostenzustimmung nicht vergessen
Vor Maßnahmenbeginn muss die Kostenzustimmung beim Operativen Service (OS) der Bundesagentur eingeholt werden. Ohne diese Zustimmung ist keine Abrechnung möglich — der Träger übernimmt das üblicherweise, prüfen Sie aber, dass sie vor dem Start vorliegt.
Kosten und Förderung: Was kostet das Coaching wirklich?
Die wichtigste Nachricht für Teilnehmende: Das Integrationscoaching ist bis zu 100 % förderfähig. Mit gültigem AVGS und schriftlicher Bewilligung durch Agentur für Arbeit oder Jobcenter entstehen keine Maßnahmekosten. Der Anbieter rechnet direkt mit der Behörde ab — Sie zahlen nichts.
Direkte Abrechnung Träger ↔ Behörde
Das Prinzip ist bewusst niedrigschwellig gestaltet: Sie legen dem zugelassenen Träger Ihren Gutschein vor, der Träger erbringt die Leistung und stellt die Rechnung anschließend der Behörde. Es gibt keine Vorkasse, keine Erstattungsanträge und kein finanzielles Risiko für die Teilnehmenden. Genau das macht die geförderte berufliche Integration auch für Menschen zugänglich, die im Leistungsbezug wenig finanziellen Spielraum haben.
AZAV-Zertifizierungspflicht und Kostenkalkulation
Damit das funktioniert, muss der Anbieter nach AZAV § 45 zugelassen sein. Die Kostenkalkulation der Maßnahmen orientiert sich dabei an den Bundesdurchschnittskostensätzen (B-DKS) — die Behörde prüft also, ob die Preise angemessen sind. Für Sie als Teilnehmende bedeutet das: Sie müssen sich um die Höhe der Kosten nicht kümmern, sollten aber sicherstellen, dass Ihr Träger tatsächlich zugelassen ist und die im Gutschein genannte Maßnahme anbietet.
Beispiel: Was Marco spart
Marco, 41, ist seit einem halben Jahr arbeitslos und beim Jobcenter gemeldet. Er erhält einen AVGS für ein achtwöchiges Integrationscoaching. Ein vergleichbares Einzelcoaching würde am freien Markt schnell einen vierstelligen Betrag kosten — für Marco fällt kein Cent an, weil die Förderquote bei 100 % liegt. Diese Kombination aus intensiver Einzelbetreuung und vollständiger Förderung ist der eigentliche Kern des Angebots.
Coaching ohne Eigenkosten sichern
Die Reichweite Akademie ist als Bildungsträger zugelassen und rechnet direkt mit Ihrer Behörde ab. Wir prüfen mit Ihnen die Fördervoraussetzungen.
Jetzt Kontakt aufnehmenInhalte und Ablauf eines Integrationscoachings
Ein gutes Integrationscoaching ist ganzheitlich — es beschränkt sich nicht auf das Schreiben von Bewerbungen, sondern nimmt die gesamte Situation in den Blick. Zu den typischen Inhalten gehören die Analyse der Schul- und Berufsgeschichte, die Überprüfung der Deutschkenntnisse, die Prüfung wichtiger Dokumente sowie Informationen zum Aufbau und den Regeln des deutschen Arbeitsmarkts.
Ganzheitlich: Bürokratie, Anerkennung und Behörden
Gerade für Einwanderer sind bürokratische Hürden oft das größte Hindernis. Deshalb umfasst das Coaching auch die Beratung zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse — ein Verfahren, das viele allein nicht durchschauen. Der Coach hilft, Zeugnisse zu ordnen, die richtigen Stellen zu identifizieren und den Anerkennungsprozess anzustoßen. Auch bei Behördenvorgängen und Dokumentenfragen gibt das Coaching Orientierung, sodass Teilnehmende nicht an Formularen scheitern, sondern handlungsfähig werden. Diese ganzheitliche Betreuung unterscheidet das Integrationscoaching von einer reinen Vermittlungsleistung.
Bewerbung, Jobsuche und Jobmessen
Auf der arbeitsmarktnahen Seite geht es um die aktive Jobsuche, das Schreiben von Bewerbungen nach deutschen Standards und die Vorbereitung auf Bewerbungsgespräche. Dazu gehört auch die Begleitung auf Jobmessen, wo Kontakte zu Arbeitgebern direkt entstehen. Wie man Bewerbungsunterlagen so aufbaut, dass sie automatische Filter überstehen, zeigt unser Ratgeber zur ATS-freundlichen Bewerbung — ein Thema, das im Coaching praxisnah geübt wird. Am Ende steht oft die Klärung des Weiterbildungsbedarfs und die Empfehlung passender Anschlussmaßnahmen.
Individuelle Termingestaltung
Das Einzelcoaching kann in der Regel jederzeit beginnen; individuelle Termine finden häufig an etwa zwei Tagen pro Woche statt. Diese Taktung lässt Raum, das Gelernte zwischen den Sitzungen umzusetzen — etwa Bewerbungen zu verschicken oder Behördengänge zu erledigen — und macht das Format gut mit anderen Verpflichtungen wie einem Sprachkurs vereinbar.
Reform 2026: Grundsicherungsgeld statt Bürgergeld — was ändert sich?
Zum 1. Juli 2026 wurde die Geldleistung Bürgergeld in Grundsicherungsgeld umbenannt. Für viele Leistungsbeziehende stellt sich die Frage, ob damit auch die Förderung durch den AVGS betroffen ist. Die klare Antwort: Der AVGS besteht weiterhin und ist durch die Reform nicht abgeschafft worden.
Was die Umbenennung praktisch bedeutet
Die Änderung betrifft in erster Linie den Namen der Leistung, nicht das Förderinstrument. Wer Grundsicherungsgeld bezieht, kann weiterhin einen AVGS für ein Integrationscoaching erhalten — die Rechtsgrundlage über § 16 Abs. 1 SGB II in Verbindung mit § 45 SGB III bleibt bestehen. Einen umfassenden Überblick über die aktuellen Regeln finden Sie im Ratgeber zu Grundsicherungsgeld und ALG I 2026.
Weiterhin entscheidend: Förderziel und Einzelfall
Unverändert bleibt, worauf es bei der Bewilligung ankommt: das Förderziel der Maßnahme, die individuelle Situation im Einzelfall und die schriftliche Bewilligung durch die zuständige Behörde. Wer also überlegt, ob sich die Reform negativ auf die eigene Förderchance auswirkt, kann beruhigt sein — die Instrumente der Förderung Arbeitsmarkt nach § 45 SGB III stehen unverändert zur Verfügung. Wichtig ist wie zuvor, dass Bedarf und Ziel im Beratungsgespräch nachvollziehbar dargestellt werden.
Für den Arbeitsmarkt selbst bleibt die Lage angespannt: Im Juli 2026 waren rund 3,007 Millionen Menschen in Deutschland arbeitslos, die Arbeitslosenquote lag bei 6,4 Prozent. Gerade in diesem Umfeld ist eine gezielte, geförderte Begleitung ein realer Vorteil im Wettbewerb um Stellen.
Schritt für Schritt: So beantragen Sie den AVGS
Der Weg zum geförderten Integrationscoaching ist überschaubar, wenn man die Reihenfolge kennt. Grundvoraussetzung ist, dass Sie bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter gemeldet sind — ein persönliches Beratungsgespräch ist erforderlich.
1. Termin beim Arbeitsvermittler
Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrem zuständigen Vermittler. Der AVGS-Antrag erfolgt formlos im Beratungsgespräch nach § 45 SGB III — Sie brauchen kein spezielles Formular, sondern ein überzeugendes Anliegen. Viele Betroffene wissen nicht, dass ihnen der AVGS zusteht, weil er im Gespräch nicht immer aktiv angeboten wird. Fragen Sie deshalb gezielt danach.
2. Bedarf skizzieren und Träger vorschlagen
Im Gespräch schildern Sie Ihren Integrationsbedarf: nicht anerkannter Abschluss, Bewerbungshürden, Orientierungsbedarf am deutschen Arbeitsmarkt. Anschließend schlagen Sie einen AZAV-zertifizierten Träger mit gültiger Maßnahmenummer vor. Es hilft, den gewünschten Anbieter und die konkrete Maßnahme bereits zu benennen. Wie Sie den Bedarf schriftlich überzeugend formulieren, lesen Sie im Ratgeber AVGS-Begründungstext schreiben.
3. AVGS-Bescheid und Kostenzustimmung
Entscheidet die Behörde positiv, erhalten Sie den AVGS-Bescheid — meist mit drei Monaten Gültigkeit. Vor dem Start muss die Kostenzustimmung beim Operativen Service eingeholt werden. Danach beginnt das Coaching bei Ihrem Träger. Beachten Sie dabei die Mitwirkungspflichten, um Sperrzeiten zu vermeiden — die Teilnahme an einer bewilligten Maßnahme gehört dazu.
Unterstützung beim gesamten Antrag
Wir helfen Ihnen, den Bedarf zu formulieren, den passenden Maßnahmecode bereitzuhalten und den AVGS reibungslos einzulösen.
Zum IntegrationscoachingPraxis-Tipps: Häufige Fehler und worauf Sie achten sollten
Zwischen Anspruch und erfolgreicher Einlösung liegen einige Stolpersteine. Wer sie kennt, spart Zeit und vermeidet Frust.
AVGS aktiv einfordern
Der häufigste Fehler ist das Abwarten. Der AVGS wird nicht immer von sich aus angeboten — viele Anspruchsberechtigte erfahren nie davon. Gehen Sie deshalb vorbereitet ins Gespräch und benennen Sie das Integrationscoaching als konkreten Wunsch. Ein gut begründeter Bedarf erhöht die Chance auf eine Bewilligung deutlich.
Trägerbindung und Gutscheindaten prüfen
Der AVGS ist nicht frei übertragbar. Ist er auf einen bestimmten Träger ausgestellt, können Sie ihn nur dort einlösen. Prüfen Sie deshalb bei Erhalt sofort drei Dinge: das Gültigkeitsdatum, die Maßnahmenbezeichnung und den eingetragenen Träger. Möchten Sie einen anderen Anbieter, klären Sie das vor dem Start mit dem Vermittler — sonst muss ein neuer Gutschein beantragt werden, was wertvolle Zeit kostet.
Vermittlungsgutschein (Typ 4) nicht verwechseln
Neben dem Integrationscoaching (Typ 1) gibt es den Vermittlungsgutschein für private Arbeitsvermittler (Typ 4). Bei erfolgreicher Vermittlung erhält der Vermittler eine Prämie von 2.000 bis 2.500 Euro — für Sie als vermittelte Person entstehen dabei keine Kosten. Beide Instrumente lassen sich kombinieren: Erst schärft das Coaching Ihr Profil, dann übernimmt ein Vermittler die konkrete Platzierung. Wer parallel wissen möchte, welche Branchen aktuell besonders suchen, findet Anhaltspunkte im Überblick zu gefragten Jobs.
Anbieter vergleichen
Achten Sie bei der Auswahl auf die AZAV-Zulassung nach § 45, auf Erfahrung mit der Zielgruppe und auf Einzel- statt reiner Gruppenbetreuung. Ein persönlicher Coach, der Ihre Sprachsituation und Ihren beruflichen Hintergrund versteht, macht den entscheidenden Unterschied für Ihre Eingliederung in den Arbeitsmarkt.
Key Takeaway
Integrationscoaching ist eine über den AVGS bis zu 100 % geförderte Einzelmaßnahme nach § 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB III, die Migrantinnen, Migranten und Geflüchtete ganzheitlich beim Einstieg in den deutschen Arbeitsmarkt begleitet — von der Anerkennung ausländischer Abschlüsse über Behördenfragen bis zur Bewerbung. Fragen Sie den AVGS aktiv im Beratungsgespräch an, prüfen Sie Gültigkeit und Trägerbindung des Gutscheins und nutzen Sie einen AZAV-zertifizierten Anbieter.
Häufige Fragen
Integrationscoaching ist eine geförderte Einzelmaßnahme nach § 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB III, die Menschen mit Integrationsbedarf beim Einstieg in den deutschen Arbeitsmarkt begleitet. Es richtet sich vorrangig an Migrantinnen, Migranten und Geflüchtete, die durchschnittlich doppelt so stark von Arbeitslosigkeit betroffen sind. Das Coaching verbindet Bewerbungshilfe mit Unterstützung bei Anerkennung, Deutschkenntnissen und Behördenvorgängen. Finanziert wird es über den AVGS.
Der Antrag erfolgt formlos im persönlichen Beratungsgespräch bei Ihrem Vermittler in der Agentur für Arbeit oder im Jobcenter — Voraussetzung ist, dass Sie dort gemeldet sind. Sie skizzieren Ihren Integrationsbedarf und schlagen einen AZAV-zertifizierten Träger mit gültiger Maßnahmenummer vor. Entscheidet die Behörde positiv, erhalten Sie den AVGS-Bescheid, meist mit drei Monaten Gültigkeit. Da der Gutschein nicht immer aktiv angeboten wird, sollten Sie gezielt danach fragen.
Mit gültigem AVGS ist das Integrationscoaching bis zu 100 % gefördert; für Teilnehmende entstehen nach schriftlicher Bewilligung keine Maßnahmekosten. Der zugelassene Träger rechnet direkt mit der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter ab. Es gibt keine Vorkasse und kein finanzielles Risiko. Die Kostenkalkulation orientiert sich an den Bundesdurchschnittskostensätzen (B-DKS).
Ein AVGS ist in der Regel drei Monate gültig, die Bandbreite reicht je nach Fall von drei bis sechs Monaten. Innerhalb dieser Frist muss die Maßnahme bei einem zugelassenen Träger beginnen. Die maximale Maßnahmedauer beträgt nach § 45 Abs. 6 SGB III acht Wochen. Bei triftigem Grund wie Krankheit oder Wartezeit lässt sich formlos eine Verlängerung beantragen.
Der AVGS ist grundsätzlich eine Ermessensleistung — es besteht kein allgemeiner Rechtsanspruch. Eine Ausnahme regelt § 45 Abs. 1 Satz 3 SGB III: Wer seit mindestens sechs Wochen arbeitslos ist, hat Anspruch auf einen AVGS zur privaten Arbeitsvermittlung (Typ 4). Für das Integrationscoaching (Typ 1) gilt dieser Automatismus nicht, doch bei nachvollziehbarem Integrationsbedarf wird häufig positiv entschieden. Eine gute Begründung im Gespräch ist deshalb entscheidend.
Seit dem 1. Juli 2026 heißt die frühere Leistung Bürgergeld nun Grundsicherungsgeld. Der AVGS bleibt davon unberührt und wurde durch die Reform nicht abgeschafft. Wer Grundsicherungsgeld bezieht, kann weiterhin ein Integrationscoaching über § 16 Abs. 1 SGB II in Verbindung mit § 45 SGB III fördern lassen. Entscheidend bleiben wie zuvor das Förderziel, der Einzelfall und die schriftliche Bewilligung.
Ist der AVGS auf einen bestimmten Träger ausgestellt, kann er nicht bei einem anderen Anbieter eingelöst werden. In diesem Fall müssen Sie einen neuen AVGS beantragen. Prüfen Sie deshalb sofort nach Erhalt das Gültigkeitsdatum, die Maßnahmenbezeichnung und den eingetragenen Träger. Wünschen Sie einen anderen Anbieter, klären Sie das vor dem Maßnahmenbeginn mit Ihrem Vermittler.
Der AVGS nach § 45 SGB III finanziert kurzfristige Aktivierungs- und Vermittlungsmaßnahmen wie das Integrationscoaching. Der Bildungsgutschein nach den §§ 81 ff. SGB III fördert dagegen längerfristige berufliche Weiterbildung mit nachhaltigem Qualifikationserwerb, etwa Umschulungen. Auch die AZAV-Zulassungen unterscheiden sich: Eine Zulassung nach § 45 ist nicht identisch mit einer nach § 81. Beide Instrumente lassen sich sinnvoll nacheinander kombinieren.
Typische Inhalte sind die Analyse der Schul- und Berufsgeschichte, die Überprüfung der Deutschkenntnisse und die Prüfung wichtiger Dokumente. Hinzu kommen Informationen zum deutschen Arbeitsmarkt, die Beratung zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse sowie Jobsuche, das Schreiben von Bewerbungen und die Vorbereitung auf Bewerbungsgespräche. Auch die Begleitung auf Jobmessen und die Klärung des Weiterbildungsbedarfs gehören dazu.
Ja. Die Teilnahme am Integrationscoaching für Migrantinnen, Migranten und Geflüchtete kann ausdrücklich mit einem AVGS gefördert werden. Diese Gruppe ist die Hauptzielgruppe der Maßnahme, weil sie strukturell stärker von Arbeitslosigkeit betroffen ist. Voraussetzung ist, dass Sie bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter gemeldet sind und ein persönliches Beratungsgespräch führen.
Die maximale Maßnahmedauer beträgt nach § 45 Abs. 6 SGB III acht Wochen. In der Praxis läuft ein Coaching je nach Ausgestaltung zwischen sechs Wochen und mehreren Monaten, wobei die individuelle Termindichte variiert. Häufig finden Einzeltermine an etwa zwei Tagen pro Woche statt. Bei triftigen Gründen ist eine Verlängerung der Gutscheingültigkeit möglich.
Ein geeigneter Anbieter muss nach AZAV § 45 zugelassen sein und über eine gültige Maßnahmenummer für Coaching nach § 45 SGB III verfügen. Diese Zulassung ist nicht identisch mit einer AZAV-Zulassung nach § 81 (Bildungsgutschein). Fragen Sie den Träger direkt nach seiner Zertifizierung und der konkreten Maßnahmenummer. Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine können nach § 45 Abs. 4 SGB III nur durch zugelassene Träger eingelöst werden.
Ergänzend lohnt ein Blick in unsere Ratgeber zum Jobcoaching für Einwanderer, zum AVGS-Begründungstext und zum Bildungsgutschein 2026. Als AZAV-zertifizierter Bildungsträger begleitet die Reichweite Akademie Sie mit persönlichem Integrationscoaching auf dem Weg in den Arbeitsmarkt.
Quellen und weiterführende Informationen
- dejure.org / gesetze-im-internet.de: § 45 SGB III – Gesetzeswortlaut
- BMAS: Förderung von Migrantinnen und Migranten am Arbeitsmarkt
- BMAS: Job-Turbo zur Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten
- MFFKI Rheinland-Pfalz: AVGS-Datenbank / Förderübersicht
- Jobcenter Ennepe-Ruhr-Kreis: AVGS-Richtlinie (PDF)
- azav-wissen.de: § 45 SGB III – Maßnahmen für Bildungsträger
- gruender-piloten.de: AVGS-Gutschein: Alles Wichtige im Überblick
- genaumeinkurs.de: AVGS – Aktivierungsgutschein: Ratgeber
- skill-sprinters.de: AVGS – Glossar
- pflumm.de / AVOCONS: Grundsicherungsgeld seit 1. Juli 2026 – Was ändert sich beim AVGS-Coaching?
- weiterbildungsagentur.de: Online-Coaching Integration – Integrationscoaching via AVGS
- BBQ Hamburg: AVGS-Coaching: Integrationscoaching Hamburg
- SGD – Studiengemeinschaft Darmstadt: Leben, Weiterbilden und Arbeiten in Deutschland (AVGS)
Hinweis: Dieser Ratgeber ersetzt keine individuelle Rechts- oder Sozialberatung. Rechtliche Regelungen können sich ändern; die hier dargestellten Angaben entsprechen dem Stand vom 24. August 2026. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


