So funktioniert unser Rechner
Der Rechner arbeitet mit der Pauschalierungs-Logik der Bundesagentur für Arbeit nach § 153 SGB III. Er multipliziert Ihr angegebenes Monats-Brutto mit einer Netto-Quote, die Lohnsteuer und Sozialversicherung je nach Steuerklasse zusammenfasst. Das Ergebnis ist das pauschalierte Leistungsentgelt. Davon werden 60 Prozent ausgezahlt — oder 67 Prozent, wenn mindestens ein Kind auf Ihrer oder der Lohnsteuerkarte Ihres Ehepartners eingetragen ist. Der Gesamtüberblick zu Anspruch, Antrag und Dauer steht im Arbeitslosengeld-Ratgeber 2026.
Die verwendeten Quoten orientieren sich an den amtlichen Tabellenwerten der Bundesagentur für 2026. Für Steuerklasse I rechnen wir mit rund 67 Prozent Netto-Anteil, für Klasse III (Hauptverdiener) mit rund 75 Prozent, für die Ehepartner-Klasse V hingegen mit rund 58 Prozent. Kirchensteuer und eingetragene Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte werden bei der Pauschalierung nicht berücksichtigt — weder bei uns noch bei der Agentur für Arbeit.
Ein kleines Rechenbeispiel zum Mitdenken: Bei einem Brutto von 3.000 Euro, Steuerklasse I und ohne Kind ergibt sich ein pauschaliertes Netto von 3.000 × 0,67 = 2.010 Euro. Davon 60 Prozent sind rund 1.206 Euro monatliches ALG 1. Mit Kind (67 Prozent) wären es bei gleichem Brutto rund 1.347 Euro. Verheiratete in der kombinierten Klasse III / V sollten den Steuerklassenwechsel frühzeitig prüfen — maßgeblich ist die Klasse am 1. Januar des Anspruchsjahres, und ein Wechsel kann das ALG spürbar erhöhen. Details zur Mechanik finden Sie im Cluster Arbeitslosengeld berechnen 2026.
Die Berechnung erfolgt ausschließlich im Browser. JavaScript verarbeitet Ihre Eingabe lokal, es findet keine Übertragung an einen Server statt. Keine Cookies, kein Speichern, keine Weitergabe. Sobald Sie die Seite schließen, sind die Werte vollständig weg. Das Tool ist kostenlos und ohne Registrierung nutzbar — und Ihr kostenloses Erstgespräch bei der Reichweite Akademie können Sie als Vor-Ort-Termin in Berlin oder als Online-Coaching deutschlandweit wahrnehmen.
Datenschutz & Transparenz
Alle Eingaben bleiben in Ihrem Browser. Keine Server-Übertragung, keine Cookies, keine Speicherung, keine Weitergabe. Der Rechner nutzt ausschließlich lokales JavaScript; die Berechnung ist nach DSGVO vollständig datensparsam. Details zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Wichtige Einschränkungen
Ein Online-Rechner kann die Einzelfall-Prüfung der Agentur nicht vollständig abbilden. Folgende Punkte sollten Sie kennen:
- Pauschalierung: Das tatsächliche ALG kann um wenige Euro pro Monat abweichen — die BA-Tabellen sind feiner abgestuft als unsere Quote.
- Bemessungszeitraum: Maßgeblich ist der Durchschnitt der letzten 12 abgerechneten Kalendermonate vor Entstehen des Anspruchs. Schwankende Monatsgehälter, Boni oder Teilzeit-Phasen werden dort gemittelt.
- Kirchensteuer und Freibeträge: Bei der pauschalierten Netto-Rechnung nicht berücksichtigt. Wer Kirchensteuer zahlt oder hohe Freibeträge eingetragen hat, kann leicht abweichen.
- Einmalzahlungen: Weihnachts- und Urlaubsgeld werden zu einem Zwölftel pro Monat anteilig berücksichtigt, nicht als Einmalbetrag.
- Fiktivbemessung: Wer weniger als 150 Tage beitragspflichtig beschäftigt war, wird fiktiv nach Qualifikationsstufe eingestuft — der Rechner bildet diesen Sonderfall nicht ab.
- Sperrzeit und Ruhen: Das Tool zeigt die monatliche Höhe — nicht die Bezugsdauer und nicht den Effekt einer Sperrzeit.
Bei Unsicherheit hilft entweder die kostenlose Hotline der Bundesagentur (0800 4 555 500) oder ein kostenloses Erstgespräch bei uns — vor Ort in Berlin oder deutschlandweit online. Die genauen Rechenschritte der Agentur sind im Cluster Arbeitslosengeld berechnen 2026 ausführlich erklärt — inklusive drei Beispielrechnungen.
Wie wird ALG genau berechnet?
Die Agentur für Arbeit rechnet in fünf Schritten: Sie ermittelt das Brutto-Bemessungsentgelt der letzten 12 abgerechneten Monate, deckelt es bei der Beitragsbemessungsgrenze (8.050 Euro West / 2026), zieht pauschal 21 Prozent Sozialversicherung und die Lohnsteuer nach Steuerklasse ab, multipliziert das pauschalierte Netto mit 60 oder 67 Prozent und prüft zuletzt, ob ein Mindestbetrag nach § 149 SGB III greift. Die offizielle BA-Tabelle deckelt 2026 bei rund 2.940 Euro monatlich im Westen (Steuerklasse III mit Kind, Beitragsbemessungsgrenze voll ausgeschöpft). Unser pauschalierter Rechner kann bei Brutto nahe der BBG leicht darüber liegen, weil er die progressive Lohnsteuer bei sehr hohen Einkommen vereinfacht abbildet — in diesen Grenzfällen ist die BA-Tabelle maßgeblich. Wer unter einer bestimmten Grenze liegt, erhält zusätzlich Orientierung bei der neuen Grundsicherung (Bürgergeld) als Aufstocker.
Unser Cluster Arbeitslosengeld berechnen 2026 geht durch die komplette Mechanik Schritt für Schritt, mit drei konkreten Beispielrechnungen (Brutto 2.000 €, 3.000 €, 4.500 €) und Erläuterungen zu Fiktivbemessung, Steuerklassenwechsel und Einmalzahlungen. Wie lange Sie diesen Betrag bekommen, erklärt der Cluster Arbeitslosengeld Dauer 2026. Den kompletten Ablauf der Antragstellung finden Sie unter Arbeitslosengeld beantragen 2026. Was passiert bei Eigenkündigung oder Aufhebungsvertrag, ist im Cluster Sperrzeit Arbeitslosengeld 2026 erklärt.
Der Mindestsatz ist gesetzlich nicht fix definiert — er ergibt sich rechnerisch aus der Formel. Wer sehr wenig verdient hat, erhält entsprechend wenig ALG 1. In diesen Fällen kann ein ergänzender Bürgergeld-Antrag nach SGB II beim Jobcenter sinnvoll sein, um auf das soziokulturelle Existenzminimum aufzustocken. Der Höchstsatz wird dagegen durch die Beitragsbemessungsgrenze limitiert: Brutto über 8.050 Euro (West) wird für die ALG-Berechnung nicht mehr herangezogen, da diese Einkünfte nicht arbeitslosenversicherungspflichtig waren.
Hat das Rechner-Ergebnis Einfluss auf das AVGS-Coaching?
Nein — AVGS ist unabhängig von der ALG-Höhe
Ob Sie 800 Euro oder 2.600 Euro Arbeitslosengeld pro Monat erhalten, spielt für den Zugang zum AVGS-Coaching keine Rolle. Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein nach § 45 SGB III ist eine Ermessensleistung der Agentur für Arbeit — er wird nach der Erfolgsaussicht der Maßnahme vergeben, nicht nach der Leistungshöhe. Wer einen AVGS erhält, bekommt das gesamte Coaching 100 % kostenlos mit AVGS — unabhängig vom eigenen Budget oder der ALG-Summe.
Voraussetzung ist der AVGS-Gutschein, nicht die ALG-Höhe
Die Reichweite Akademie ist ein AZAV-zertifizierter Bildungsträger (DeuZert, Zertifikat B 45912 1520). Voraussetzung für die Teilnahme ist ausschließlich ein gültiger AVGS-Gutschein Ihrer Agentur für Arbeit oder Ihres Jobcenters. Liegt der vor, starten wir das individuelle Einzelcoaching innerhalb von 48 Stunden — in Berlin oder deutschlandweit online. Wie Sie den AVGS Schritt für Schritt beantragen, zeigt die Seite AVGS beantragen.
Welche Coachings während Arbeitslosigkeit greifen
Während des ALG-Bezugs oder in der Sperrzeit sind drei Programme am meisten gefragt: das Bewerbungscoaching für die strategische Neuausrichtung der Bewerbung, das Jobcoaching bei konkreter neuer Stelle oder Wiedereinstieg und das Gründercoaching für den Weg in die Selbstständigkeit mit Gründungszuschuss. Alle drei Programme finden als Einzelcoaching statt, entweder vor Ort in Berlin oder als Online-Coaching deutschlandweit — Beginn innerhalb von 48 Stunden nach AVGS-Vorlage.
Auch während einer laufenden Sperrzeit beim ALG bleibt der Zugang zum AVGS-Coaching offen. Voraussetzung ist die arbeitslose Meldung, nicht die laufende Auszahlung. Details dazu finden Sie im Cluster Sperrzeit Arbeitslosengeld 2026. Wer gründen will, wird im Gründungszuschuss-Ratgeber fündig — inklusive Formulare und Fristen der Agentur für Arbeit.
Rechner-Ergebnis zu niedrig? Wir besprechen Ihre Optionen
30 Minuten Erstgespräch — unverbindlich und kostenlos. Wir prüfen gemeinsam, welches AVGS-Coaching zu Ihrer Situation passt, wie Sie den Gutschein bei der Agentur beantragen und wie schnell wir starten können. Als Vor-Ort-Termin in Berlin oder als Online-Coaching deutschlandweit.
Kostenloses Erstgespräch buchenHäufige Fragen zum Arbeitslosengeld-Rechner
Der Rechner liefert einen belastbaren Richtwert, keinen Bescheid. Er nutzt die vereinfachten Pauschalierungs-Quoten der Bundesagentur nach § 153 SGB III — also Lohnsteuer und Sozialversicherung als Pauschale je Steuerklasse. In der Praxis kommt das Ergebnis dem tatsächlichen Bescheid meist auf wenige Euro pro Monat nahe. Abweichungen entstehen vor allem durch Kirchensteuer, eingetragene Freibeträge, Einmalzahlungen im Bemessungszeitraum oder Sonderfälle wie die Fiktivbemessung.
Die Agentur prüft Ihre konkreten 12 Monate Bemessungszeitraum, zieht Einmalzahlungen ab, berücksichtigt Kirchensteuer und Freibeträge und wendet die exakten amtlichen Tabellenwerte an. Unser Rechner arbeitet mit einer vereinfachten Netto-Quote pro Steuerklasse. Abweichungen um wenige Euro sind normal. Größere Unterschiede entstehen durch Sonderfälle — siehe ALG berechnen 2026.
Bei mehreren parallelen Jobs addiert die Agentur die Bruttoarbeitsentgelte aller sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen. Geben Sie im Rechner die Summe der Brutto-Monatslöhne ein, die der Sozialversicherung unterlagen. Minijobs bis 556 Euro monatlich zählen nicht, da nicht arbeitslosenversicherungspflichtig. Details zum Weg mit Nebenjob sind unter ALG beantragen beschrieben.
Nein. Die Agentur rechnet nicht mit Ihrem tatsächlichen Netto, sondern mit dem pauschalierten Leistungsentgelt nach § 153 SGB III. Vom beitragspflichtigen Brutto werden pauschal 21 Prozent Sozialversicherung sowie die Lohnsteuer nach Steuerklasse abgezogen. Kirchensteuer, Freibeträge, vermögenswirksame Leistungen und Ihr echtes Netto spielen keine Rolle — weshalb das ALG auch abweichen kann, wenn Ihr Netto durch Freibeträge höher war.
Ja. Der Rechner läuft ausschließlich im Browser mit JavaScript. Ihre Eingaben werden nicht an einen Server übertragen, nicht gespeichert, nicht in Cookies abgelegt und nicht an Dritte weitergegeben. Sobald Sie die Seite schließen, sind die Werte vollständig weg. Das Tool ist kostenlos und ohne Registrierung nutzbar. Auch das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich.
Nein. Der Rechner zeigt ausschließlich die monatliche Höhe Ihres ALG 1. Die Bezugsdauer richtet sich nach Beitragszeit und Alter und beträgt zwischen 6 und 24 Monaten — erklärt im Cluster Arbeitslosengeld Dauer 2026. Eine Sperrzeit stoppt die Auszahlung zeitweise und verkürzt die Gesamtdauer — erklärt im Cluster Sperrzeit Arbeitslosengeld 2026.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesagentur für Arbeit: Arbeitslosengeld — Anspruch, Höhe, Antrag
- Gesetze im Internet: § 149 SGB III — Höhe des Arbeitslosengeldes
- Gesetze im Internet: § 153 SGB III — Leistungsentgelt (Pauschalierung)
- Gesetze im Internet: § 45 SGB III — AVGS (Aktivierung und Vermittlung)
Wichtiger Hinweis: Der Rechner ist ein unverbindliches Richtwert-Tool und ersetzt keine individuelle Beratung. Die exakte Höhe des Arbeitslosengelds wird ausschließlich durch den Bescheid der zuständigen Agentur für Arbeit festgelegt. Die hier verwendeten Pauschalierungs-Werte entsprechen dem Stand vom 16. April 2026; Gesetzesänderungen können die Rechtslage ändern.



