Das Wichtigste in Kürze

  • Ab 1. Juli 2026 ersetzt die neue Grundsicherung das Bürgergeld — die Leistung heißt künftig „Grundsicherungsgeld".
  • Die Vermittlung in Arbeit wird deutlich gestärkt und zum zentralen Ziel der Reform.
  • Es gelten neue Mitwirkungspflichten mit klareren Konsequenzen bei Pflichtverletzungen.
  • Der AVGS-Gutschein bleibt erhalten — professionelles Coaching gewinnt unter den neuen Regeln an Bedeutung.
  • Besondere Schutzregelungen für psychisch Erkrankte und Familien mit Kindern bleiben bestehen.

Bürgergeld wird Grundsicherung: Was passiert?

Am 5. März 2026 hat der Deutsche Bundestag dem 13. Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) mehrheitlich zugestimmt. Damit wird das bisherige Bürgergeld durch die neue Grundsicherung für Arbeitsuchende abgelöst. Die Leistung heißt künftig offiziell Grundsicherungsgeld.

Die Reform ist mehr als ein Namenswechsel. Der Gesetzgeber verfolgt ein klares Ziel: Arbeit statt Arbeitslosigkeit fördern. Die Vermittlung in Erwerbsarbeit wird zur zentralen Aufgabe der Jobcenter. Gleichzeitig werden die Rechte und Pflichten aller Beteiligten — sowohl der Leistungsbeziehenden als auch der Jobcenter — klarer geregelt.

„Wer arbeiten kann, muss daran mitwirken, wieder für sich selbst zu sorgen."

Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Meldung vom 5. März 2026

Die wesentlichen Änderungen treten zum 1. Juli 2026 in Kraft. Das Ziel: die schnellere Eingliederung erwerbsfähiger Leistungsberechtigter in den Arbeitsmarkt. Für Arbeitssuchende in Berlin und deutschlandweit bedeutet das: Wer sich jetzt informiert und aktiv wird, ist bestens vorbereitet.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick

Das neue Gesetz umfasst eine Vielzahl von Anpassungen. Die folgenden Eckpunkte betreffen Arbeitssuchende am unmittelbarsten:

1. Juli
Inkrafttreten der neuen Grundsicherung
20+
Regelungsbereiche im SGB II angepasst
100 %
AVGS-Förderung bleibt erhalten

Im Kern lassen sich die Änderungen in fünf Bereiche gliedern: stärkere Vermittlung, neue Mitwirkungspflichten, angepasste Sanktionsregeln, Änderungen bei Freibeträgen und Wohnkosten sowie ein konsequenterer Umgang mit Sozialleistungsmissbrauch.

Stärkere Vermittlung: Was sich im Jobcenter ändert

Der Kern der Reform: Die Vermittlung in bedarfsdeckende Arbeit wird zum vorrangigen Ziel. Jobcenter erhalten neue Instrumente und mehr Handlungsspielraum, um Arbeitssuchende schneller und gezielter in den Arbeitsmarkt zu bringen.

Was bedeutet das konkret?

  • Schnellere Zuordnung: Jobcenter sollen Leistungsbeziehende zügiger an konkrete Stellenangebote oder Maßnahmen vermitteln.
  • Mehr Handlungsspielraum: Sachbearbeiter erhalten erweiterte Möglichkeiten, individuell passende Förderangebote zu unterbreiten.
  • Fokus auf Eigeninitiative: Arbeitssuchende werden stärker in die Pflicht genommen, selbst aktiv zur Arbeitssuche beizutragen.

Für Arbeitssuchende heißt das: Wer sich proaktiv um eine passende Stelle bemüht und Unterstützungsangebote wie AVGS-Coaching nutzt, profitiert von der neuen Ausrichtung.

Neue Mitwirkungspflichten für Arbeitssuchende

Ein zentrales Element der Reform sind die verschärften Mitwirkungspflichten. Wer Grundsicherungsgeld bezieht, muss künftig noch aktiver an der eigenen Rückkehr in den Arbeitsmarkt mitwirken.

Was wird konkret erwartet?

  • Verbindlichere Zusammenarbeit: Die Kooperationspläne mit dem Jobcenter werden konkreter und überprüfbarer gestaltet.
  • Terminwahrnehmung: Das Erscheinen zu vereinbarten Terminen wird strenger kontrolliert. Unentschuldigtes Fehlen hat direkte Konsequenzen.
  • Zumutbare Arbeit annehmen: Wer eine zumutbare Arbeitsstelle ablehnt, muss mit Leistungsminderungen rechnen.
  • Eigeninitiative nachweisen: Arbeitssuchende sollen regelmäßig eigene Bewerbungsaktivitäten dokumentieren.

Sanktionen und Leistungsminderungen: Die neuen Regeln

Mit der neuen Grundsicherung werden die Konsequenzen bei Pflichtverletzungen klarer und konsequenter geregelt. Die wichtigsten Änderungen im Bereich Sanktionen:

Bei Terminversäumnis

Jobcenter erhalten mehr Handhabe, wenn Leistungsbeziehende ohne wichtigen Grund nicht zum Termin erscheinen. Bereits beim ersten unentschuldigten Fehlen kann eine Leistungsminderung greifen.

Bei Arbeitsverweigerung

Wer eine zumutbare Arbeit oder Maßnahme ohne triftigen Grund ablehnt, muss mit stufenweisen Leistungskürzungen rechnen. Die Jobcenter erhalten erweiterte Sanktionsmöglichkeiten.

Anhörung bleibt Pflicht

Bevor eine Leistungsminderung greift, müssen Betroffene weiterhin angehört werden — in bestimmten Fällen auch persönlich. Dieses Recht bleibt durch die Reform unangetastet. Gegen einen Sanktionsbescheid können Sie weiterhin Widerspruch einlegen — innerhalb eines Monats nach Zustellung.

Freibeträge, Wohnkosten und weitere Änderungen

Neben den großen Themen Vermittlung und Mitwirkung enthält das Gesetz weitere wichtige Anpassungen:

Freibeträge für Ersparnisse

Die Freibeträge für Vermögen und Ersparnisse werden angepasst. Damit sollen die Regelungen näher an die tatsächliche Bedarfslage der Leistungsbeziehenden rücken und gleichzeitig Anreize zur Eigenvorsorge erhalten bleiben. Der Regelbedarf (Regelsatz) für Alleinstehende bleibt zunächst stabil, Änderungen sind im Rahmen der regulären Anpassung zum Januar 2027 möglich. Innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft gelten weiterhin abgestufte Regelbedarfe je nach Personenkonstellation.

Kosten der Unterkunft und Heizung

Bei den Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU) gibt es ebenfalls Neuerungen. Die Karenzzeit, in der höhere Wohnkosten übernommen werden, wird neu geregelt. Details dazu werden über die Bundesagentur für Arbeit und die örtlichen Jobcenter kommuniziert.

Selbstständigkeit und ergänzende Leistungen

Eine weitere Neuerung betrifft Selbstständige: Wer über Jahre ergänzende Leistungen bezieht, weil das Geschäftsmodell nicht tragfähig ist, wird künftig stärker in die Pflicht genommen. Die Jobcenter prüfen regelmäßiger, ob eine selbstständige Tätigkeit bedarfsdeckend ist. Ein AVGS-Gründercoaching kann helfen, den Businessplan zu überarbeiten und das Geschäftsmodell tragfähig aufzustellen.

AVGS-Coaching: Warum Förderung jetzt noch wichtiger wird

Eine Frage, die viele Arbeitssuchende beschäftigt: Was bedeutet die Reform für den AVGS-Gutschein? Die klare Antwort: Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) bleibt als Förderinstrument vollständig erhalten.

Mehr noch: In einem System, das stärker auf Vermittlung setzt, gewinnt professionelles Coaching an Bedeutung. Wer sich mit einem AVGS-geförderten Coaching gezielt auf den Arbeitsmarkt vorbereitet, erfüllt gleichzeitig seine Mitwirkungspflichten und verbessert seine Chancen erheblich. Die Reichweite Akademie bietet Online-Coaching deutschlandweit und persönliches Einzelcoaching in Berlin an — beides AZAV-zertifiziert und über den AVGS zu 100 % kostenlos.

Integrationscoaching Berlin – AVGS-gefördertes Coaching bei der Reichweite Akademie
AVGS-gefördertes Integrationscoaching: professionelle Unterstützung auf dem Weg zurück in den Beruf.

Key Takeaway

Der AVGS-Gutschein ist unter der neuen Grundsicherung wertvoller denn je. Ein professionelles Einzelcoaching unterstützt Sie bei der Stellensuche, stärkt Ihre Bewerbungskompetenz und hilft Ihnen, die neuen Anforderungen souverän zu erfüllen — zu 100 % kostenlos über das Jobcenter.

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So bereiten Sie sich auf die Änderungen vor

Die neue Grundsicherung tritt zum 1. Juli 2026 in Kraft. Mit diesen Schritten sind Sie optimal vorbereitet:

Arbeitsmarkt-Recherche am Laptop – digitale Jobsuche 2026
Digitale Kompetenzen sind heute ein entscheidender Vorteil bei der Arbeitssuche.
  1. Informieren Sie sich: Lesen Sie die offiziellen FAQ des BMAS und sprechen Sie mit Ihrem Jobcenter über die konkreten Auswirkungen auf Ihren Fall.
  2. Prüfen Sie Ihren AVGS-Anspruch: Als Leistungsempfänger haben Sie in der Regel Anspruch auf einen AVGS-Antrag. Fragen Sie aktiv danach.
  3. Nehmen Sie professionelle Unterstützung an: Ein AVGS-gefördertes Coaching ist kostenlos und hilft Ihnen, strukturiert und selbstbewusst auf den Arbeitsmarkt zurückzukehren.
  4. Aktualisieren Sie Ihre Bewerbungsunterlagen: Lebenslauf, Anschreiben und Online-Profile sollten auf dem neuesten Stand sein — ein Bewerbungscoaching unterstützt Sie dabei.
  5. Bleiben Sie aktiv: Dokumentieren Sie Ihre Bewerbungsaktivitäten sorgfältig — das wird unter den neuen Regeln noch wichtiger.

Häufige Fragen zur neuen Grundsicherung

Die neue Grundsicherung löst das Bürgergeld ab 1. Juli 2026 ab. Die Leistung heißt künftig „Grundsicherungsgeld". Der Fokus verschiebt sich stärker auf die Vermittlung in Arbeit, die Mitwirkungspflichten werden klarer geregelt und Sanktionen bei Pflichtverletzungen konsequenter durchgesetzt.

Die Regelsätze bleiben zunächst bestehen. Die Reform betrifft vor allem die strukturellen Rahmenbedingungen: stärkere Vermittlung, klarere Mitwirkungspflichten und angepasste Regeln bei Freibeträgen und Unterkunftskosten.

Ja. Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) bleibt als Förderinstrument erhalten. Da die Vermittlung gestärkt wird, gewinnt professionelles Coaching über den AVGS sogar an Bedeutung.

Mit der neuen Grundsicherung erhalten Jobcenter mehr Handhabe bei Terminversäumnissen. Leistungen können gemindert werden, wenn Sie ohne wichtigen Grund nicht zum Termin erscheinen. Sie werden vorher angehört.

Die wesentlichen Änderungen treten zum 1. Juli 2026 in Kraft. Der Deutsche Bundestag hat das Gesetz am 5. März 2026 verabschiedet.

Ja. Weiterbildungen und AVGS-gefördertes Coaching bleiben erhalten. Die Vermittlung in Arbeit hat künftig zwar Vorrang, aber gezielte Qualifizierung und Coaching sind weiterhin Teil des Förderinstrumentariums.

Quellen

  1. Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Neue Grundsicherung: Verlässliche Unterstützung und nachhaltige Vermittlung, 05.03.2026
  2. Bundesministerium für Arbeit und Soziales: FAQ – Gesetz zur Umgestaltung der Grundsicherung für Arbeitsuchende, 13.03.2026
  3. Bundesministerium für Arbeit und Soziales: 13. Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
  4. Bundesagentur für Arbeit: Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)
  5. Bundesministerium der Justiz: SGB II – Grundsicherung für Arbeitsuchende (Volltext)