Das Wichtigste in Kürze
- Der AVGS (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein) finanziert Coaching und Weiterbildung — zu 100 % kostenlos für Sie.
- Anspruchsberechtigt sind Empfänger von Bürgergeld/Grundsicherung, Arbeitslosengeld I sowie von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen.
- Sie haben das Recht, Ihren Coaching-Anbieter frei zu wählen — vorausgesetzt, er ist AZAV-zertifiziert.
- Der Antrag erfolgt über Ihren Sachbearbeiter beim Jobcenter oder der Agentur für Arbeit.
- Der AVGS ist in der Regel 3 Monate gültig. Handeln Sie also zeitnah nach der Bewilligung.
Was ist der AVGS?
Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ist ein Förderinstrument der Bundesagentur für Arbeit nach § 45 SGB III. Er berechtigt Arbeitssuchende, an Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung teilzunehmen — etwa an einem professionellen Einzelcoaching.
Das Besondere: Die gesamten Kosten des Coachings werden vom Jobcenter oder der Agentur für Arbeit übernommen. Für Sie ist die Maßnahme zu 100 % kostenlos. Der AVGS ist damit eines der wichtigsten Förderinstrumente für Arbeitssuchende in Deutschland — und wird auch 2026 unter der neuen Grundsicherung vollständig erhalten bleiben.
Welche AVGS-Arten gibt es?
Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ist kein einheitliches Dokument. Je nach Zielsetzung und Lebenssituation gibt es drei verschiedene Maßnahmenarten, die über den AVGS gefördert werden können:
- MAT — Maßnahme bei einem Träger (MPAV/MAT): Die häufigste AVGS-Variante. Sie nehmen an einem Coaching oder einer Qualifizierung bei einem zugelassenen Bildungsträger teil. Typische Beispiele: Bewerbungscoaching, Orientierungscoaching oder Gründercoaching. Die Maßnahme kann als Einzelcoaching oder in Kleingruppen stattfinden.
- MAG — Maßnahme bei einem Arbeitgeber: Hier absolvieren Sie eine Probephase oder ein Praktikum direkt bei einem potenziellen Arbeitgeber. Der AVGS deckt die Kosten für Betreuung und Vermittlung ab. Besonders sinnvoll, wenn Sie einen konkreten Arbeitgeber im Blick haben.
- MPAV — Private Arbeitsvermittlung: Sie beauftragen einen privaten Personalvermittler, der Sie aktiv bei der Jobsuche unterstützt. Die Vergütung des Vermittlers wird über den AVGS finanziert — für Sie entstehen keine Kosten.
Welche Variante passt zu Ihnen?
Für die meisten Arbeitssuchenden ist ein MAT-Coaching bei einem Bildungsträger die beste Wahl. Sie profitieren von individueller Betreuung, klaren Zielen und einem strukturierten Programm. Bei der Reichweite Akademie bieten wir ausschließlich Einzelcoachings an — kein Gruppenformat, keine Standardlösungen.
Checkliste: Das brauchen Sie für den AVGS-Antrag
Bevor Sie zum Termin beim Jobcenter oder der Agentur für Arbeit gehen, sollten Sie folgende Punkte vorbereitet haben. Diese Checkliste hilft Ihnen, gut vorbereitet in das Gespräch zu gehen:
- ☑ Arbeitssuchend-Meldung — Sie sind offiziell beim Jobcenter oder der Agentur für Arbeit registriert.
- ☑ Kundennummer / BG-Nummer — Ihre Bedarfsgemeinschaftsnummer (Jobcenter) oder Kundennummer (Arbeitsagentur).
- ☑ Coaching-Ziel formuliert — Was möchten Sie mit dem Coaching erreichen? Notieren Sie 2–3 konkrete Ziele.
- ☑ Bildungsträger ausgewählt — Name, Adresse und Webseite des AZAV-zertifizierten Anbieters.
- ☑ Maßnahmennummer notiert — Fragen Sie beim Träger nach der konkreten Maßnahmennummer. Diese braucht Ihr Sachbearbeiter für die Bewilligung.
- ☑ Lebenslauf aktualisiert — Manche Sachbearbeiter wollen sehen, wo Sie stehen und welche Lücken das Coaching schließen soll.
- ☑ Termin vereinbart — Rufen Sie an oder buchen Sie online. Erwähnen Sie vorab, dass es um einen AVGS geht.
Marco Steinfeld, Reichweite Akademie„Wer vorbereitet zum Jobcenter geht und bereits einen konkreten Träger benennen kann, bekommt den AVGS in den meisten Fällen beim ersten Termin.“
Wer hat Anspruch auf einen AVGS?
Grundsätzlich kann jede Person einen AVGS erhalten, die bei einem Jobcenter oder einer Agentur für Arbeit gemeldet ist. Im Detail gelten folgende Voraussetzungen:
- Empfänger von Bürgergeld / Grundsicherungsgeld: Sie erhalten Leistungen nach SGB II und sind beim Jobcenter gemeldet.
- Empfänger von Arbeitslosengeld I: Sie sind bei der Agentur für Arbeit gemeldet und beziehen ALG I.
- Von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen: Ihr Arbeitsvertrag endet in absehbarer Zeit und Sie haben sich arbeitssuchend gemeldet.
- Berufsrückkehrende: Sie möchten nach einer längeren Pause (z. B. Elternzeit, Krankheit) zurück in den Beruf.
Gut zu wissen
Es gibt keinen formalen Rechtsanspruch auf einen AVGS. Die Entscheidung liegt bei Ihrem Sachbearbeiter — aber: Wer seine Situation gut begründet und einen konkreten Plan vorlegt, hat sehr gute Chancen. In der Praxis werden AVGS-Anträge mit klarer Begründung selten abgelehnt.
AVGS beantragen: Schritt-für-Schritt-Anleitung
Der AVGS-Antrag ist kein komplizierter Verwaltungsakt — wenn Sie wissen, wie es geht. Folgen Sie diesen fünf Schritten:
- Termin beim Jobcenter oder der Agentur für Arbeit vereinbaren: Rufen Sie an oder nutzen Sie die Online-Terminvergabe. Erwähnen Sie bereits, dass Sie über einen AVGS sprechen möchten.
- Coaching-Bedarf begründen: Erklären Sie Ihrem Sachbearbeiter, warum ein Coaching Ihnen bei der Arbeitssuche helfen wird. Je konkreter Ihre Begründung, desto besser.
- Bildungsträger benennen: Nennen Sie einen konkreten, AZAV-zertifizierten Anbieter und das gewünschte Coaching-Programm. Das zeigt Eigeninitiative und beschleunigt den Prozess.
- Antrag stellen: In vielen Fällen genügt ein formloses Schreiben oder ein Gespräch. Manche Jobcenter haben eigene Formulare. Auf unserer AVGS-Beantragen-Seite finden Sie eine Formulierungshilfe.
- Gutschein erhalten und Coaching starten: Nach der Bewilligung erhalten Sie den AVGS als Dokument. Damit können Sie direkt bei Ihrem gewählten Anbieter starten.
Key Takeaway
Der wichtigste Schritt ist der erste: Fragen Sie aktiv nach dem AVGS. Viele Arbeitssuchende wissen nicht, dass ihnen diese Förderung zusteht. Sachbearbeiter bieten den AVGS selten von sich aus an — Sie müssen das Gespräch initiieren.
Was gehört in den Antrag?
Ein AVGS-Antrag muss keine juristische Meisterleistung sein. Entscheidend ist, dass Sie Ihren Coaching-Bedarf klar und nachvollziehbar darlegen. Folgende Punkte sollten enthalten sein:
- Ihre aktuelle Situation: Seit wann sind Sie arbeitssuchend? Welche Herausforderungen haben Sie bei der Jobsuche?
- Ihr Ziel: Was möchten Sie mit dem Coaching erreichen? (z. B. Bewerbungskompetenz stärken, berufliche Neuorientierung, Businessplan entwickeln)
- Konkretes Coaching-Angebot: Name des Trägers, Maßnahmenummer, Art des Coachings und voraussichtliche Dauer.
- Warum gerade dieses Coaching: Erklären Sie den Zusammenhang zwischen dem Angebot und Ihrer beruflichen Situation.
Formulierungsbeispiel
„Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) nach § 45 SGB III. Ich bin seit [Datum] arbeitssuchend und möchte mein Bewerbungsprofil gezielt stärken. Dafür habe ich ein Einzelcoaching bei der Reichweite Akademie (AZAV-zertifiziert, Maßnahmennr. [Nr.]) ausgewählt. Das Coaching umfasst [Beschreibung] und unterstützt mich konkret bei [Ziel]. Ich bitte Sie um Prüfung und Bewilligung."
Wenn Sie Unterstützung bei der Formulierung brauchen: Kontaktieren Sie uns — wir helfen Ihnen kostenlos bei der Vorbereitung Ihres Antrags.
Jobcenter vs. Agentur für Arbeit: Was ist der Unterschied?
Ob Sie den AVGS beim Jobcenter oder bei der Agentur für Arbeit beantragen, hängt von Ihrer Leistungsart ab:
In der Praxis unterscheidet sich der Ablauf kaum. In beiden Fällen stellen Sie den Antrag bei Ihrem zuständigen Sachbearbeiter — persönlich, telefonisch oder schriftlich. Wichtig: Bei der Agentur für Arbeit haben Arbeitssuchende nach 6 Wochen Arbeitslosigkeit sogar einen Rechtsanspruch auf einen AVGS (nach § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB III).
Wichtig für Berlin
In Berlin gibt es 12 Jobcenter — eines pro Bezirk. Sie sind immer dem Jobcenter Ihres Wohnbezirks zugeordnet. Die Berliner Agentur für Arbeit hat ihren Hauptstandort in der Bundesallee. Beide Stellen können den AVGS ausstellen.
Häufige Ablehnungsgründe — und wie Sie reagieren
Ein AVGS-Antrag wird nicht immer sofort bewilligt. Die häufigsten Gründe für eine Ablehnung — und was Sie dagegen tun können:
- „Kein erkennbarer Bedarf": Ihr Sachbearbeiter sieht keinen Bedarf für ein Coaching. Lösung: Legen Sie konkret dar, welche Hürden Sie bei der Jobsuche haben und wie das Coaching diese adressiert.
- „Es gibt andere Maßnahmen": Das Jobcenter verweist auf Gruppenmaßnahmen. Lösung: Argumentieren Sie, warum ein Einzelcoaching für Ihre individuelle Situation besser geeignet ist.
- „Träger nicht bekannt": Der Sachbearbeiter kennt den Bildungsträger nicht. Lösung: Legen Sie die AZAV-Zertifizierung und Maßnahmennummer des Trägers vor.
- „Budget erschöpft": Kommt selten vor, aber möglich. Lösung: Fragen Sie nach einem konkreten Zeitpunkt, wann der Antrag erneut gestellt werden kann.
Widerspruch einlegen
Bei einer schriftlichen Ablehnung können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Lassen Sie sich die Gründe schriftlich mitteilen. In vielen Fällen führt ein sachlicher Widerspruch mit ergänzender Begründung zum Erfolg.
AVGS erhalten — und dann?
Herzlichen Glückwunsch — Sie haben Ihren AVGS-Gutschein erhalten! Jetzt geht es darum, den Gutschein sinnvoll einzusetzen. So gehen Sie vor:
- Coaching-Anbieter kontaktieren: Melden Sie sich beim gewählten Träger und legen Sie Ihren AVGS vor. Bei der Reichweite Akademie können Sie Ihren AVGS direkt einlösen.
- Erstgespräch vereinbaren: Im kostenlosen Erstgespräch klären Sie gemeinsam Ihre Ziele und den Ablauf des Coachings.
- Coaching starten: Sie beginnen mit Ihrem individuellen Programm — ob Bewerbungscoaching, Jobcoaching, Karrierecoaching oder Orientierungscoaching.
Der AVGS ist in der Regel 3 Monate gültig. Warten Sie also nicht zu lange, nachdem Sie den Gutschein erhalten haben. Ob Präsenz in Berlin oder Online-Coaching deutschlandweit — je früher Sie starten, desto besser.
Wir helfen Ihnen beim gesamten Prozess
Von der Antragsvorbereitung bis zum ersten Coaching-Termin — wir begleiten Sie persönlich. Unverbindlich, kostenlos und in Berlin oder deutschlandweit online.
Erstgespräch vereinbarenHäufige Fragen zum AVGS
Ein AVGS-Coaching ist für Sie zu 100 % kostenlos. Die Kosten werden vollständig vom Jobcenter oder der Agentur für Arbeit übernommen. Sie benötigen lediglich einen gültigen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS).
In der Regel dauert es 1 bis 3 Wochen vom Erstgespräch mit Ihrem Sachbearbeiter bis zur Ausstellung des Gutscheins. Bei dringenden Fällen oder wenn bereits alle Unterlagen vorliegen, kann es auch schneller gehen.
Ja. Sie haben das Recht, Ihren Coaching-Anbieter frei zu wählen — solange dieser AZAV-zertifiziert ist. Das Jobcenter darf Ihnen keinen bestimmten Träger vorschreiben.
Ja. Viele AZAV-zertifizierte Träger bieten AVGS-Coaching auch als Online-Format per Video an. So können Sie deutschlandweit an einem professionellen Coaching teilnehmen — unabhängig von Ihrem Wohnort.
Bei einer Ablehnung können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Lassen Sie sich die Gründe schriftlich geben und holen Sie sich Unterstützung — etwa von einem Bildungsträger oder einer Sozialberatung.
Der AVGS ist in der Regel 3 Monate gültig. Innerhalb dieses Zeitraums müssen Sie das Coaching bei einem zugelassenen Träger beginnen. Eine Verlängerung ist in Ausnahmefällen möglich.
Quellen
- Bundesagentur für Arbeit: Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)
- Bundesministerium der Justiz: § 45 SGB III — Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Arbeitsförderung — Instrumente und Maßnahmen
- Bundesministerium der Justiz: SGB II — Grundsicherung für Arbeitsuchende (Volltext)