Das Wichtigste in Kürze
- Phase 1 (6 Monate): ALG-I in bisheriger Höhe + 300 Euro Pauschale für Sozialversicherung.
- Phase 2 (bis 9 Monate optional): nur noch 300 Euro Pauschale — insgesamt bis zu 15 Monate Förderung.
- Voraussetzung: ALG-I-Bezug (nicht Bürgergeld) und mindestens 1 Tag Restanspruch zum Gründungszeitpunkt.
- Pflicht: fachkundige Stellungnahme zur Tragfähigkeit des Businessplans (IHK, HWK, Steuerberater).
- Ermessen: Die Agentur für Arbeit entscheidet — ein überzeugender Antrag ist entscheidend.
- Tipp: Mit AVGS-gefördertem Gründercoaching bereiten Sie Ihren Antrag professionell vor.
Was ist der Gründungszuschuss?
Der Gründungszuschuss ist eine Förderleistung nach § 93 SGB III, die arbeitslose Personen beim Einstieg in die Selbstständigkeit finanziell absichert. Er ist keine Beihilfe für das Unternehmen selbst, sondern eine Überbrückungshilfe für die Gründungsperson: Sie soll in der schwierigen Startphase, in der Einkommen noch unregelmäßig fließt, ihren Lebensunterhalt sichern können.
Anders als etwa der Existenzgründerzuschuss aus früheren Jahren handelt es sich beim Gründungszuschuss um eine Ermessensleistung — die Agentur für Arbeit kann, muss aber nicht bewilligen. Deshalb ist es entscheidend, den Antrag und den Businessplan professionell vorzubereiten. Wer parallel ein Gründercoaching absolviert, erhöht seine Chancen erheblich.
Der Gründungszuschuss unterscheidet sich von anderen Förderprogrammen wie dem Gründungszuschuss für Bürgergeld-Empfänger (§ 16b SGB II) oder dem Einstiegsgeld für Selbstständige nach SGB II. Der klassische Gründungszuschuss nach § 93 SGB III ist ausschließlich für ALG-I-Empfänger vorgesehen.
Voraussetzungen für den Gründungszuschuss 2026
Damit Sie den Gründungszuschuss beantragen können, müssen mehrere Bedingungen gleichzeitig erfüllt sein. Die wichtigste: Sie müssen Arbeitslosengeld I beziehen — kein Bürgergeld, keine andere Leistung. Wer Bürgergeld erhält und sich selbstständig machen möchte, hat andere Optionen: Einstiegsgeld nach § 16b SGB II oder Beratung über das zuständige Jobcenter. Mehr dazu erklärt unser Ratgeber zur neuen Grundsicherung 2026.
Im Einzelnen müssen Sie folgende Bedingungen erfüllen:
- ALG-I-Bezug: Sie erhalten zum Zeitpunkt der Gründung Arbeitslosengeld I nach § 137 SGB III.
- Restanspruch: Sie haben zum Zeitpunkt der Gründung noch mindestens einen Tag ALG-I-Anspruch — auch wenn in der Praxis Arbeitsvermittler häufig einen höheren Restanspruch bevorzugen.
- Tragfähige Geschäftsidee: Eine fachkundige Stelle muss schriftlich bestätigen, dass Ihre Geschäftsidee wirtschaftlich tragfähig ist.
- Vollzeitcharakter: Die Selbstständigkeit muss hauptberuflich ausgeübt werden — nicht als Neben- oder Teilzeittätigkeit.
- Antragstellung vor Gründung: Der Antrag muss vor der offiziellen Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit gestellt werden. Nachträgliche Anträge sind nicht möglich.
- Keine anderweitige Förderung: Der Gründungszuschuss kann nicht gleichzeitig mit dem Einstiegsgeld oder ähnlichen Leistungen bezogen werden.
Wie hoch ist der Gründungszuschuss 2026?
Die Förderung besteht aus zwei Komponenten und zwei Phasen:
In Phase 1 (die ersten 6 Monate) erhalten Sie monatlich Ihr bisheriges ALG I in voller Höhe — also denselben Betrag, den Sie als Arbeitslose erhalten hätten. Dazu kommt eine Pauschale von 300 Euro pro Monat, die für die freiwillige Sozialversicherung (Kranken-, Renten-, Pflegeversicherung) gedacht ist. In Phase 1 summiert sich die Förderung also auf: individuelles ALG I + 300 Euro.
In Phase 2 (auf Antrag, weitere 9 Monate) wird nur noch die 300-Euro-Pauschale gezahlt. Diese Phase ist optional — Sie müssen einen separaten Antrag stellen und nachweisen, dass die Selbstständigkeit weiter intensiv betrieben wird.
Ein konkretes Beispiel: Wer vor der Gründung monatlich 1.800 Euro ALG I erhalten hat, erhält in Phase 1 insgesamt 2.100 Euro pro Monat. Über 6 Monate Phase 1 und 9 Monate Phase 2 (nur 300 Euro) kommt eine Gesamtförderung von etwa 15.300 Euro zusammen. Bei höherem ALG I entsprechend mehr.
Den Antrag stellen — Schritt für Schritt
Der Antragsweg ist klar geregelt, aber zeitkritisch. Planen Sie mindestens vier bis sechs Wochen ein, bevor Sie gründen:
- Früh informieren: Sprechen Sie Ihren Arbeitsvermittler bereits bei der Überlegungsphase an — nicht erst kurz vor der Gründung. Manche Arbeitsvermittler haben bestimmte Kriterien, die sie bei der Ermessensentscheidung anwenden.
- Geschäftsidee schriftlich ausarbeiten: Erstellen Sie einen vollständigen Businessplan mit Marktanalyse, Umsatzplanung, Finanzierungsübersicht und Ihrer Qualifikation. Dieser Plan ist die Basis für alles Weitere.
- Fachkundige Stellungnahme einholen: Lassen Sie Ihren Businessplan von einer anerkannten fachkundigen Stelle begutachten — zugelassen sind IHK, HWK, Steuerberater, Unternehmensberater oder Berufsverbände. Die Stellungnahme muss die wirtschaftliche Tragfähigkeit bestätigen.
- Antrag bei der Agentur für Arbeit stellen: Reichen Sie den offiziellen Antrag zusammen mit dem Businessplan und der fachkundigen Stellungnahme ein — und zwar vor dem ersten Tag Ihrer Selbstständigkeit.
- Entscheidung abwarten: Die Agentur für Arbeit prüft die Unterlagen und entscheidet nach Ermessen. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel zwei bis sechs Wochen.
- Gründung vollziehen: Sobald der Bescheid vorliegt oder die Genehmigung mündlich signalisiert wird, können Sie gründen — Gewerbeanmeldung, Notartermin oder Freelancer-Anmeldung je nach Rechtsform.
Den gesamten Prozess begleitet Ihnen das AVGS-geförderte Gründercoaching der Reichweite Akademie — von der Idee bis zur Antragstellung, vollständig kostenlos mit Ihrem AVGS.
Der Businessplan: Schlüssel zur Bewilligung
Der Businessplan ist das wichtigste Dokument bei der Antragstellung. Arbeitsvermittler beurteilen anhand des Plans, ob die Selbstständigkeit realistisch und tragfähig ist. Ein schlecht ausgearbeiteter Plan ist der häufigste Grund für Ablehnungen.
Ein vollständiger Businessplan für den Gründungszuschuss enthält mindestens:
- Executive Summary: Kurze Zusammenfassung der Geschäftsidee, des Angebots und des Alleinstellungsmerkmals
- Markt- und Wettbewerbsanalyse: Wer sind Ihre Zielkunden? Was bieten Mitbewerber an? Warum haben Sie eine Marktchance?
- Leistungs- oder Produktbeschreibung: Was genau bieten Sie an, zu welchen Preisen und mit welchem Mehrwert?
- Marketing- und Vertriebsplan: Wie gewinnen Sie Kunden? Über welche Kanäle? Was sind die geplanten Marketingmaßnahmen?
- Umsatz- und Kostenplanung: Realistische Zahlen für die ersten drei Jahre — monatliche Umsatzplanung im ersten Jahr, jährlich für Jahr 2 und 3.
- Liquiditätsplan: Wann fließt welches Geld ein und aus? Gibt es Engpässe?
- Qualifikationsprofil: Warum sind gerade Sie die richtige Person für dieses Vorhaben?
Im AVGS-Coaching erarbeiten Sie Ihren Businessplan gemeinsam mit erfahrenen Coaches — strukturiert, realistisch und überzeugend.
Häufige Fehler und Ablehnungsgründe
Da der Gründungszuschuss eine Ermessensleistung ist, gibt es keinen rechtlichen Anspruch auf Bewilligung. Dennoch lassen sich die häufigsten Ablehnungsgründe vermeiden:
- Zu späte Antragstellung: Wer erst nach der Gründung einen Antrag stellt, geht leer aus — ohne Ausnahme.
- Unvollständiger oder unrealistischer Businessplan: Zahlen ohne Grundlage, fehlende Marktanalyse oder übertriebene Umsatzerwartungen werden kritisch bewertet.
- Fehlende Qualifikation für die Selbstständigkeit: Wenn keine nachweisbare Verbindung zwischen dem geplanten Geschäft und Ihrer Berufsausbildung oder Erfahrung erkennbar ist, entstehen Zweifel an der Tragfähigkeit.
- Kein überzeugender Kundenbedarf: Wer nicht darlegen kann, warum Kunden gerade dieses Angebot kaufen werden, hat schlechte Karten.
- Schlechte Kommunikation mit dem Arbeitsvermittler: Die Beziehung zu Ihrer Beratungsfachkraft ist wichtig — informieren Sie frühzeitig, zeigen Sie Engagement und bereiten Sie Gespräche gut vor.
Tipp: Widerspruch lohnt sich
Wurde Ihr Antrag abgelehnt, können Sie innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch einlegen. Etwa 30 bis 40 % der Widersprüche sind erfolgreich — besonders dann, wenn Sie Ihren Businessplan nachgebessert und die Ablehnungsgründe konkret adressiert haben. Holen Sie sich dabei rechtliche oder coachingbasierte Unterstützung.
AVGS-Coaching parallel zum Gründungszuschuss nutzen
Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) kann vor der Gründung eingesetzt werden, um sich professionell vorzubereiten. Das ist ein entscheidender Vorteil: Während Sie noch ALG I beziehen und den Gründungszuschuss beantragen, können Sie bereits ein vollständig kostenloses Coaching in Anspruch nehmen.
Das AVGS-geförderte Gründercoaching der Reichweite Akademie umfasst:
- Businessplan gemeinsam entwickeln und auf Tragfähigkeit prüfen
- Antragsunterlagen für die Agentur für Arbeit vorbereiten
- Finanzplanung und Liquiditätsplanung erstellen
- Marketingstrategie und Kundengewinnung planen
- Rechtsform und Steuerstruktur besprechen
- Vorbereitung auf das Gespräch mit dem Arbeitsvermittler
Wie Sie den AVGS beantragen und was er genau abdeckt, erklärt unser ausführlicher Leitfaden zum Ablauf eines AVGS-Coachings. Alle Programme der Reichweite Akademie sind in Berlin und als Online-Coaching deutschlandweit verfügbar.
Gründungszuschuss in Berlin: Besonderheiten
Berlin ist ein attraktiver Standort für Gründerinnen und Gründer: Die Stadt bietet eine lebhafte Startup-Szene, günstige Gewerberäume im Vergleich zu München oder Hamburg und ein dichtes Netzwerk aus Förderprogrammen, Acceleratoren und Co-Working-Spaces. Das hat Auswirkungen auf die Praxis des Gründungszuschusses in Berlin:
- Viele Anlaufstellen: Neben der Agentur für Arbeit Berlin gibt es in Berlin zahlreiche IHK-Berater, Steuerberater und spezialisierte Gründungsberatungen, die fachkundige Stellungnahmen ausstellen können.
- Branchenvielfalt: In Berlin werden Gründungszuschüsse in besonders vielen Branchen bewilligt — von kreativwirtschaftlichen Berufen über IT-Dienstleistungen bis hin zu sozialen Diensten.
- Ergänzende Berliner Förderprogramme: Berlin bietet zusätzliche Fördermittel, die parallel zum Gründungszuschuss genutzt werden können — etwa über die Investitionsbank Berlin (IBB) oder das Förderprogramm "Berlin Startups".
Wer in Berlin gründet und bereits ein Nebengewerbe betreibt, sollte außerdem prüfen, ob die Selbstständigkeit den Hauptberufsstatus erfüllt — das ist Voraussetzung für den Gründungszuschuss.
Stefan Bergmann, Reichweite Akademie„Der Gründungszuschuss ist eine der wertvollsten staatlichen Förderungen für Existenzgründer — wer sich gut vorbereitet, hat reelle Chancen auf eine Bewilligung."
Gründercoaching: Ihren Antrag professionell vorbereiten
Die Reichweite Akademie begleitet Sie auf dem Weg in die Selbstständigkeit — Businessplan, Antragsunterlagen und Finanzplanung, vollständig kostenlos mit Ihrem AVGS. In Berlin vor Ort und als Online-Coaching deutschlandweit.
Kostenloses Erstgespräch buchenKey Takeaway
Der Gründungszuschuss ist kein Automatismus — er muss beantragt, begründet und überzeugend dargestellt werden. Mit einer professionellen Vorbereitung, einem starken Businessplan und der richtigen Unterstützung durch ein AVGS-Coaching steigen Ihre Chancen auf Bewilligung erheblich.
Häufige Fragen zum Gründungszuschuss 2026
Der Gründungszuschuss ist eine staatliche Förderleistung der Agentur für Arbeit für arbeitslose Personen, die sich selbstständig machen möchten. In Phase 1 (6 Monate) erhalten Gründerinnen und Gründer ihr bisheriges ALG I plus 300 Euro monatliche Pauschale. In Phase 2 (weitere 9 Monate optional) werden nur noch 300 Euro gezahlt.
Antragsberechtigt ist, wer Arbeitslosengeld I bezieht und zum Zeitpunkt der Gründung noch mindestens einen Tag Restanspruch hat. Außerdem muss ein tragfähiger Businessplan von einer fachkundigen Stelle (IHK, HWK, Steuerberater) begutachtet werden. Die Entscheidung liegt im Ermessen des zuständigen Arbeitsvermittlers.
In Phase 1 erhalten Geförderte ihr individuelles ALG I zuzüglich 300 Euro Pauschale. Wer vorher 1.800 Euro ALG I bezogen hat, erhält also 2.100 Euro monatlich. In Phase 2 sind es nur noch 300 Euro. Insgesamt kann die Gesamtförderung 15.000 bis über 30.000 Euro betragen.
Die Bearbeitungszeit variiert je nach Geschäftsstelle der Agentur für Arbeit. In der Regel sollten Sie mit zwei bis sechs Wochen rechnen. Stellen Sie den Antrag daher rechtzeitig vor Ihrer geplanten Gründung — mindestens vier Wochen vorher.
Gegen den Ablehnungsbescheid können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Rund 30 bis 40 Prozent der Widersprüche sind erfolgreich, besonders wenn der Businessplan nachgebessert und die Ablehnungsgründe konkret adressiert werden.
Ja — der AVGS kann vor der Gründung genutzt werden, um sich professionell vorzubereiten. Das AVGS-geförderte Gründercoaching der Reichweite Akademie hilft Ihnen beim Businessplan, der Antragstellung und der strategischen Vorbereitung — in Berlin und als Online-Coaching deutschlandweit, vollständig kostenlos.
Quellen
- Bundesagentur für Arbeit: Gründungszuschuss — Informationen für Gründerinnen und Gründer
- Gesetze im Internet: § 93 SGB III — Gründungszuschuss
- IHK Berlin: Gründungsberatung und Förderprogramme in Berlin
- KfW Mittelstandsbank: Förderprodukte für Existenzgründer
- BMWi: Fördermöglichkeiten für Existenzgründer


